Trinkwasserhausanschluss

Trinkwasserhausanschluss


Der Trinkwasserhausanschluss besteht aus der Anschlussleitung mit den zugehörigen Armaturen von der Hauptwasserleitung bis zur Wasserzähleranlage im Haus.

Für die Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses sowie für spätere Wechsel- und Wartungsarbeiten muss der Anschlussraum jederzeit zugänglich, frostsicher und ausreichend groß sein. Die Lage und die Größe dieser Leitung, bzw. Wasserzähleranlage werden von den Stadtwerken festgelegt. Arbeiten am Hausanschluss dürfen nur von den Mitarbeitern der Stadtwerke oder einem von den Stadtwerken beauftragten Unternehmen durchgeführt werden, da die Anschlussleitung zum Versorgungsnetz der Stadtwerke gehört. Sofern im Zuge der Herstellung der Trinkwasserhausanschlussleitung weitere Ver- und Entsorgungsleitungen (Kanal, Strom, Gas etc.) im selben Graben mit verlegt werden sollen, obliegt die Koordination der Baumaßnahme dem Grundstückseigentümer.

Bitte beachten sie, dass gemäß § 5 der Wasserversorgungssatzung und § 4 der Entwässerungssatzung, die Hausanschlüsse für Wasser und Kanal gesondert und unmittelbar an die öffentliche Abwasser-/ Wasserversorgungsanlage anzuschließen sind, das heißt auf kürzestem und gradlinigstem Weg von der Straße. Die Messeinrichtung (Wasserzähler) ist in einem Raum, der an der straßenseitigen Außenwand liegt, einzuplanen.

Die Arbeiten an den Wasserverbrauchsanlagen (Hausinstallation) dürfen gemäß DIN 1988 nur von Vertragsinstallationsunternehmen durchgeführt werden. Der entsprechende Nachweis (Kopie des gültigen Installateur-Ausweises gemäß §12 AVB WasserV) ist den Stadtwerken Geisenheim vorzulegen. Der Hauswasserzähler wird erst gesetzt, wenn den Stadtwerken Geisenheim der Nachweis des Installationsunternehmens vorgelegt wurde.

Antragstellung:

Jeder Bauherr bzw. das von ihm beauftragte Unternehmen muss vor dem geplanten Baubeginn eines Wohnhauses oder ähnlichen mit Wasser zu versorgenden Gebäudes einen Antrag auf Versorgung mit Trinkwasser stellen. Jedes Grundstück erhält nur einen Hausanschluss.

Mit Hilfe des dazu einzureichenden Lageplanes sowie der Keller- bzw. Erdgeschossgrundrisszeichnung wird die Anschlussmöglichkeit überprüft.

Die Herstellung des eigentlichen Anschlusses erfolgt nach Terminabsprache (frühzeitig, ca. 2 bis 3 Wochen vorher) mit den Stadtwerken.

Die Abrechnung der Hausanschlusskosten erfolgt auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten und sind den Stadtwerken in voller Höhe zu erstatten.

Wird während der Bauphase Bauwasser benötigt, kann ein Bauwasserzähler eingebaut oder ein Standrohr von den Stadtwerken ausgeliehen werden (Antragsformulare s. Downloads).

Als Anlage müssen dem Antrag auf Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung der geplanten bzw. vorhandenen Gebäude.
  • Grundrissplan des Keller- bzw. Erdgeschosses (Bauzeichnung) mit Einzeichnung des Hausanschlussraumes und der Position der Hauseinführung.
  • Nachweis des Installationsunternehmens gemäß § 12 AVB WasserV- (Kopie des Installationsausweises).