Bürgermeisterwahl

12. März 2023

Bürgermeisterwahl

Bürgermeisterwahl 

Wenn die Amtszeit eines Bürgermeisters oder einer Bürgermeisterin abläuft, finden Direktwahlen statt. Die Bürgermeisterwahl ist daher an keinen landeseinheitlichen Termin gebunden, kann aber mit einer überregionalen Wahl zusammengefasst werden. Den Wahltag und den Termin einer möglichen Stichwahl bestimmt die jeweilige Vertretungskörperschaft.

Direktwahlen werden im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Es handelt sich allerdings immer um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern oder Bewerberinnen statt, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist. Für die Bürgermeisterwahl gelten bei der Wahlberechtigung die gleichen Voraussetzungen wie bei der Kommunalwahl.

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