Frauen- und Gleichstellungsbüro
Gemäß § 4 b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbaren Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt.
Das Frauen- und Gleichstellungsbüro hat folgenden Aufgabenbereich:
Im Sozialbereich
Informations- und Anlaufstelle für folgende Angelegenheiten:
- Alleinerziehende
- Hartz IV-Empfänger, ältere und ausländische Mitbürger,
- deutsche Frauen, die mit Ausländern verheiratet sind,
- Gewalt gegen Frauen
- sexuell missbrauchte Personen
- Unterstützung aller im sozialen Bereich tätigen Verbände, Vereine, Organisationen und Gruppierungen
- Kinderbetreuungseinrichtungen (Kapazitäten, Öffnungszeiten, Ausstattung, Gruppenstärke etc.)
- Spielstuben (Einrichtung, Ausstattung)
- Information über Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen
Im Gesundheitsbereich
Kontaktherstellung der Betroffenen zu den zuständigen Ämtern und Beratungsstellen sowie die Weitergabe von Informationsmaterial
Im Kulturbereich
Unterstützung von Frauenbildungsangeboten,
Ausstellungen und Veranstaltungen über Frauen- und Gleichstellungsthemen
Im Sportbereich
Kontaktherstellung und die Informationsaufbereitung für interessierte Frauen und Mädchen
Im Verkehrsbereich
Beteiligung an der Verkehrsplanung (Funktionalität und Benutzungsfreundlichkeit)
Im Bau- und Planungsbereich
Beteiligung an der Erstellung von Bauleitplänen;
Kinderspielplätze, Grünflächen, reine Wohngebiete, verkehrsberuhigte Zonen, Radwegenetz, kinderfreundliche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen
Im Erwerbsbereich
Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und Weitergabe von Informationsmaterial