Europawahl

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Europawahl

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte EU-Organ und eine der größten demokratischen Versammlungen der Welt. Seine derzeit 751 Mitglieder vertreten die circa 500 Millionen Bürger der EU. Sie werden alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten aller aktueller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewählt. Staatsangehörige des Vereinigten Königreiches sind nach dem am 31. Januar 2020 vollzogenen Austritt ihres Landes aus der EU nicht mehr wahlberechtigt.

Jeder Mitgliedstaat wählt eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die in das Europäische Parlament entsendet werden. Die Anzahl für jedes Land orientiert sich an der Bevölkerungszahl, räumt den kleineren Staaten aber gleichzeitig eine ausreichende politische Vertretung ein. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten.

Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest. Nach dem deutschen Europawahlgesetz können die Parteien entweder Landeslisten oder Bundeslisten aufstellen: Wahlkreise, in denen Abgeordnete direkt gewählt werden, gibt es nicht.

An der Europawahl in Deutschland können auch hier lebende Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der EU teilnehmen. Ebenso sind Deutsche, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen, auch dort wahlberechtigt. Die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse werden zwischen den Mitgliedstaaten abgeglichen, um eine mehrfache Teilnahme an der Wahl auszuschließen.

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