Gewerbe & Gaststätten

in der Hochschulstadt Geisenheim

Gewerbemeldungen

Gewerbeanmeldung / -abmeldung / -ummeldung

Gem. § 14 Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.

Das gleiche gilt, wenn

  1. der Betrieb verlegt wird, 
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder   
  3. der Betrieb aufgegeben wird.

Im Rahmen der Digitalisierung bitten wir Sie, von der Möglichkeit Ihr Gewerbe online an-, ab- oder umzumelden, Gebrauch zu machen. Über folgenden Link gelangen Sie zur Onlinemeldung:

Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)

Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.

Erforderliche Unterlagen:

Nachfolgend aufgeführt finden Sie die erforderlichen Dokumente. Bitte beachten Sie, dass manche Unterlagen nur bei entsprechenden Gesellschaftsform Ihrer Firma erforderlich sind.

  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU) Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Kopie des Handelsregisterauszuges Ggf. Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Bei in Gründung befindlichen juristischen Personen: ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag einschl. Bestellung der Geschäftsführer
  • Bei zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben: Meisterbrief bzw. Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis
  • Vereinsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung, -um oder -abmeldung (Antragsformular)

 

Gebühren:

13,- Euro Auskünfte
28,- Euro Anmeldungen/Ummeldungen/Abmeldungen
  8,- Euro für Bestätigungen

Wichtiger Hinweis des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung

Mit Wirkung vom 01. Januar 2021 ist es bei Unternehmensgründungen zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die Informationen stehen auch online unter www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung oder mittels QR-Code bereit. 


Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie ausschließlich beim Finanzamt.

 

Bußgeldbescheid von der Polizei

Online Anhörung

zu Ordnungswidrigkeitenverfahren 


Formulare:

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Kontakt: 

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