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aus Geisenheim

Bauen und umwelt

Bitte Bäume und Hecken im Februar zurückschneiden


Jetzt noch schnell Bäumen, Hecken und Pflanzen zurückschneiden!
In wenigen Wochen beginnt die Brut- und Setzzeit. Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Pflanzen sind vom 01. März bis 30. September nur noch in Ausnahmefällen gestattet,

um brütende Vögel oder andere Wildtiere bei der Aufzucht ihres Nachwuchses nicht zu stören.

Im Sommer erreichen uns allerdings häufig Hinweise, dass Hecken, Sträucher und Bäume aus Privatgrundstücken auf die Geh- und Fußwege sowie die Straßen hineinragen oder Verkehrszeichen bedecken.

 

Daher bitten wir Sie darum, jetzt nochmal zu Schere oder Säge zu greifen.

Nach dem Straßengesetz gilt Folgendes:

-Das Freilichtprofil (Höhe) an Straßen beträgt 4,5 Meter. Alles was darunter liegt, muss zurückgeschnitten werden.

-Fußwege müssen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern frei bleiben; Hecken, Sträucher und Äste müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

-An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für Kraftfahrer gewährleistet ist (höchstens 80 cm),

Nutzen Sie jetzt noch die Gelegenheit, bis zum 01. März entsprechende Rückschnittmaßnahmen vorzunehmen. Tipp: Vor dem Schneiden nach Nestern suchen.

 

Dadurch tragen Sie dazu bei, dass weder Mensch noch Tier im Sommer unnötig beeinträchtigt werden.

Öffnungszeiten Wertstoffhof:

www.eaw-rheingau-taunus.de


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