Nachbarschafts- und Generationenhilfe

Geisenheim e. V.

Regeln

Regeln

Regeln über die Vermittlung von Hilfeleistungen
Nachbarschafts- und Generationenhilfe Geisenheim e. V.


Die Hilfeleistungen werden von Mitgliedern der Nachbarschafts- und Generationenhilfe für Mitglieder des Vereins ehrenamtlich erbracht. Diese Hilfeleistung kann und will professionelle Hilfe nicht ersetzen.


A. Vor Aufnahme der Hilfeleistung

1. Hilfeleistungen werden nur zwischen den Vereinsmitgliedern entwickelt. Hilfeleistende und Hilfesuchende melden sich im Büro der Nachbarschafts- und Generationenhilfe unter Angabe der angebotenen und / oder nachgefragten Hilfeleistung.

Für jedes aktive Mitglied werden in einer so genannten Datenbank die Tätigkeitsgebiete gespeichert, für die es sich gemeldet hat.

Die erhobenen Daten werden erfasst und gespeichert. Alle Daten unterliegen dem Datenschutz und werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Aktive Mitglieder dürfen Hilfe nur nach Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung leisten.


2. Hilfesuchende Mitglieder erhalten die Kontaktdaten des / der infrage kommenden aktiven Mitglieder. Art, Ort, Zeit und Dauer der Hilfeleistung werden über das Ehrenamtsbüro oder zwischen den Mitgliedern direkt geklärt.


B. Durchführung der Hilfeleistung

1.
Alle Einrichtungen des Vereins werden im gut nachbarschaftlichen Sinn auf der Basis von gegenseitigen Leistungen angeboten oder erfolgen durch Hilfeleistung, die zum einen in Zeitgutschriften in Punkten, zum anderen durch Geldleistung abgegolten werden.

Gewährleistungsansprüche – gleich welcher Art – sind sowohl gegenüber dem leistenden Mitglied als auch gegenüber dem Verein ausgeschlossen. Für die Einhaltung evtl. rechtlicher und steuerlicher Vorschriften ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.


2.
Das aktive Mitglied kann eine Hilfeleistung ablehnen, wenn die nachgefragte Hilfe nur professionell erbracht werden kann. Auch dann kann eine Hilfeleistung abgelehnt werden, wenn das Mitglied bereits anderweitig terminlich gebunden ist.

Alle Mitglieder des Vereins sind bei Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben durch den Verein haftpflicht- und unfallversichert. Details zum Versicherungsschutz können im Büro der Nachbarschaftshilfe erfragt werden. Für Fahrzeuge existiert keine Versicherung. Mit- oder selbstverschuldete Unfälle können gegenwärtig nur durch die private Fahrzeugversicherung des aktiven Mitglieds abgedeckt werden (Risiko der Höherstufung).


Zeitgutschriften

Vom Eintreffen am Einsatzort, zuzüglich Wegezeit dorthin, wird pro angefangene 30 Minuten dem Mitglied, das die Leistung erhält, ein Zeitpunkt belastet und dem Hilfeleistenden Mitglied in gleicher Höhe gutgeschrieben.

Hilfeleistendes und Hilfeempfangendes Mitglied bestätigen sich dies gegenseitig auf dem jeweiligen Mitglieds-Kontoauszug. Der Kontoauszug wird dem Büro vom aktiven Mitglied regelmäßig – mindestens quartalsweise – vorgelegt. Das Büro erfasst den aktuellen Punktestand. Im Zweifelsfall gilt nur der im Büro erfasste Punktestand. Verfügungsberechtigt über das Punktekonto sind das jeweilige Mitglied, bei Familienmitgliedern alle registrierten volljährigen Familienmitglieder.

Stehen dem hilfesuchenden Mitglied keine oder nicht genügend Zeitpunkte zur Verfügung, können diese vom Verein gegen Zahlung einer Gebühr zugekauft werden. Diese beträgt 1,00 € pro Stunde = 2 Zeitpunkte. In begründeten Ausnahmen kann der Vorstand ein Mitglied von der Zahlung befreien und die benötigten Zeitpunkte vom Sozialkonto zur Verfügung stellen.

Bei Leistungen für mehr als vier verschiedene Mitglieder (wie z. B. Vorlesenachmittag, Gruppenkurse usw.) erhält das aktive Mitglied die doppelte Punktgutschrift. Hilfeempfangende Mitglieder werden, wie oben aufgeführt, belastet. Evtl. Punktüberschüsse werden dem Sozialkonto gutgeschrieben.


Leistungen gegen Entgelt

Wenn eine Verrechnung der Hilfeleistung nach dem Zeitkontensystem nicht möglich ist, kann die Hilfeleistung gegen Verrechnung in Geld angeboten werden. In diesem Falle werden dem Hilfesuchenden 10 € je Hilfestunde vom Verein in Rechnung gestellt.

Dem Hilfeleistenden wird die erbrachte Leistung vom Verein mit 7,00 € je Hilfestunde vergütet. Der Differenzbetrag von 3,00 € je Std. verbleibt im Verein zur satzungsgemäßen Verwendung. Der Hilfeleistende hat Anspruch auf Ersatz seiner entstandenen Fahrkosten gem. Ziffer 3. dieser Regeln.


Die Abrechnungen erfolgen unmittelbar nach Beendigung der Hilfeleistung. In Ausnahmefällen auch monatlich, falls die Hilfeleistung mehrfach im gleichen Monat erfolgt. Eine Kombination der Leistungsvergütung nach Zeitgutschriften und Entgelt ist nicht möglich. Auf die gesetzlich, steuerlichen Einkommensgrenzen für ehrenamtlich Tätige ist streng zu achten.

3.
Mitglieder, die ihr privates Fahrzeug für Fahrt-/Begleitdienste nutzen, erhalten für Fahrten innerhalb Geisenheims pauschal 2,00 €, von den Ortsteilen Stephanshausen bis Geisenheim 4,00 €, Johannisberg und Marienthal bis Geisenheim 3,00 €.

Fahrten von Geisenheim nach Rüdesheim am Rhein bzw. Geisenheim nach Oestrich-Winkel werden mit 4,00 € abgegolten.

Fahrtkosten außerhalb Geisenheims (inklusive Ortsteile und mit Ausnahme von Oestrich-Winkel und Rüdesheim am Rhein) werden zwischen beiden Seiten vorab einvernehmlich direkt geklärt und unter Zugrundelegung eines Kilometergeldes von 0,40 € je Kilometer, Hin- und Rückfahrt, abgerechnet. Die Fahrkosten werden direkt untereinander abgerechnet.

Die Haftung des betreuten Mitglieds gegen den Verein für Schäden, die während der Fahrt im Pkw mit den aktiven Helfern entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche gegen den aktiven Helfer.


C. Zeitkontenführung

1.
Der Punktestand laut Kontoauszug wird regelmäßig, mindestens jedoch am Ende eines jeden Quartals, vom Bürodienst der Nachbarschaftshilfe elektronisch gespeichert, der Auszug verbleibt zu Nachweiszwecken im Büro der Nachbarschaftshilfe. Das Hilfeleistende Mitglied füllt bei jedem Einsatz ein Abrechnungsformular aus, das von dem betreuten Mitglied durch Unterschrift zu quittieren ist. Mehrere gleichartige Einsätze können auf einem Formular abgerechnet werden.

Alle Auftragsabrechnungsformulare müssen enthalten:

Name des Hilfeleistenden Mitgliedes, dessen Mitgliedsnummer und dessen Unterschrift. Name des betreuten Mitgliedes, dessen Mitgliedsnummer und dessen Art der Hilfeleistung, Zeitaufwand, Datum und Unterschrift.

Für die Abrechnung der Arbeit im Auftrag der Nachbarschaftshilfe mit der betreuten Person stehen dem Hilfeleistenden Mitglied alternativ verschiedenfarbige Formulare zur Verfügung, und zwar:


a) Auftragsabrechnung (weiß)
für alle Einsätze, bei denen lediglich Zeitpunkte abgerechnet werden, d.h. Mitglieder, die Punkte haben, können anstelle von Geld mit Punkten bezahlen, und zwar 1 Punkt pro angefangene 30 Minuten. Formular „Verrechnung mit Punkten“ (weiß) benutzen.


b) Auftragsabrechnung mit Verwaltungskosten (grün)
Mitglieder, die keine Punkte zur Verfügung haben, zahlen an den/die Helfer/in für jeden Einsatz je angefangene Stunde 1,00 €, die an den Verein abzuführen sind. Formular „Verrechnung mit Verwaltungskosten“ benutzen (grün) und die Höhe des eingenommenen Betrages eintragen.


c) Auftragsabrechnung gegen Geldleistung (rosa)
Wird die vereinbarte Hilfeleistung durch Geldleistung abgegolten, ist der Vordruck „Abrechnung in Geld“ anzuwenden.

Anhand des Abrechnungsbogens erstellt die Nachbarschaftshilfe eine Rechnung. Es ist Barzahlung durch den Hilfeempfänger oder aber Banküberweisung durch eine andere Institution (z. B. Krankenkasse) möglich. Ist eine einmalige Hilfe erfolgt und wird bar vom Hilfeempfangenden an den Hilfeleistenden gezahlt, so sind gemäß Abrechnungsbogen 3 Euro /Std. an den Verein abzuführen. Für die Kassenakten ist ein entsprechender Beleg zu erstellen.

2.
Jeder Kontoauszug kann pro Jahr der Mitgliedschaft um maximal 100 Punkte überzogen werden bzw. ein entsprechendes Guthaben ausweisen. Eine Barauszahlung von Punkteguthaben ist nicht möglich.

3.
Zeitpunkte können innerhalb der Mitglieder frei übertragen werden. Zeitpunkte können auch für bedürftige Personen gespendet werden. Bei Ende der Mitgliedschaft erlischt das Guthaben und wird dem Solidarkonto gutgeschrieben.

Bei Erreichen von mehr als 100 Punkten werden diese ebenfalls dem Solidarkonto gutgeschrieben, jedoch unter Beachtung des Folgesatzes.

Wenn das Mitglied es wünscht, sind die Punkte jedoch auf dem Kontenblatt des Mitgliedes für dessen späteren Hilfebedarf sicherzustellen.

4.
Wiederholte schwerwiegende Verstöße gegenüber dem Grundgedanken der Nachbarschaftshilfe können zum Ausschluss von Vermittlungsleistungen führen.

5.
Die Hilfeleistenden Mitglieder haben nur dann einen Anspruch auf eigene Hilfeleistung, wenn der Verein die nachgefragte Leistung im Einzelfall erbringen kann. Die Hilfeleistenden Mitglieder begründen mit ihrem Punktekonto keinen Rechtsanspruch auf Gegenleistung. Jedes Mitglied erhält als Startkapital 10 Punkte.

Geisenheim, den 24. Juni 2013




(Frank Kilian) 1. Vorsitzende

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