Statue und Himmel

Fördermöglichkeiten

für das Ehrenamt

Fördermöglichkeiten für das Ehrenamt

Übungsleiterzuschüsse

Sporttreibende Vereine, die einen lizenzierten Übungsleiter beschäftigen, können bei der Hochschulstadt Geisenheim Zuschüsse beantragen. Entsprechende Anträge sind auf dem Dienstweg, über den Rheingau-Taunus-Kreis, an den Landessportbund Hessen weiterzuleiten. 

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Förderungen und Programme


Es gibt zahlreiche Förderprogramm für ehrenamtliche Projekte und Vereinsarbeit. Die Hochschulstadt Geisenheim informiert regelmäßig über verschiedene Möglichkeiten. Auf dieser Seite möchten wir eine Übersicht über diese Fördermöglichkeiten geben. Bitte beachten Sie, dass die Zusammenstellung sich im Aufbau befindet und das Auskünfte zu den Bedingungen und Regeln der Förderungen bei den jeweiligen Stellen eingeholt werden müssen.


LEADER-Regionen wie der Rheingau haben zusätzlich zum normalen LEADER-Budget die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen und Organisationen eine finanzielle Unterstützung für kleinere Projekte im Rahmen des „Regionalbudgets“ anzubieten.

Auch 2024 möchte die Lokale Aktionsgruppe Rheingau (LAG) das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement unterstützen, fördern und stärken.

Gefördert werden können:

  • Projekte zur Unterstützung der „Daseinsvorsorge“ in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur (z.B. technische oder sonstige Ausstattung von ehrenamtlich oder öffentlich betriebenen Einrichtungen) 
  • Projekte zur Stärkung von Kultur- und Bildungsangeboten (z.B. technische oder sonstige Ausstattung von Vereinen, dörflichen Gemeinschaftseinrichtungen)
  • Projekte zu Nachhaltigkeit und bewusstem Konsumverhalten 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Ausgaben müssen mind. 5.000 € und dürfen max. 20.000 € betragen (jeweils inkl. Mehrwertsteuer) 
  • Die Förderquote beträgt 80 % der Bruttokosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung 80 % der Nettokosten)

Welche Ausgaben können gefördert werden?

  • In sich abgeschlossene Maßnahmen (keine Finanzierung von größeren Projekten)
  • Sachausgaben / Gegenstände / Maschinen und Geräte (z.B. Sportgeräte) / Material
  • Ausstattungsgegenstände für Räume / Einrichtungen (z.B. Spielgeräte, Möblierung)
  • technische Infrastruktur (z.B. Beamer, Laptop)

Wer kann gefördert werden?

  • Vereine, Initiativen und Organisationen 
  • öffentliche kommunale Träger, öffentliche nicht-kommunale Träger

Was kommt nicht in Frage?

  • Ersatzinvestitionen (z.B. Erneuerung der Einrichtung)
  • Baumaßnahmen und Maßnahmen, die einer Genehmigung bedürfen
  • Einzelpositionen unter 410 € netto (z.B. 5 Bildschirme á 390 € netto)
  • Versand- oder Frachtkosten 

 

Was ist zu tun?

Vollständige Projektanträge sind bis zum 15.02.2024 per E-Mail an

regionalmanagement@zukunft-rheingau.de zu stellen. Diese beinhalten:

  • Beschreibung des Vorhabens (Projektskizze)
  • Nachweis der Vorfinanzierung der kompletten Maßnahme (Kontoauszug)
  • Kosten plausibilisieren (mind. 2 Preisangaben: Internetrecherche/Angebot)
  • Nachweis des Vertretungsrechts der Unterzeichner:innen (z.B. Auszug Vereinsregister/ Satzung)
  • Die Unterlagen werden digital eingereicht.

Wie geht es dann weiter? 

  • Nach Eingang aller Projektideen trifft das Entscheidungsgremium der Region Rheingau nach den Projektauswahlkriterien eine Auswahl darüber, ob das Projekt eine Förderung bekommt oder nicht. 
  • Voraussichtlich im Mai 2024 schließt die Region Rheingau mit den Trägern der ausgewählten Projekte einen Vertrag über die Durchführung ab. Bis zum 15. September 2024 muss das Projekt fertiggestellt und vollständig mit uns abgerechnet sein. 

Wichtig:

  • Ein Maßnahmenbeginn vor Vertragsabschluss führt automatisch zum Ausschluss der Förderung. Projekte, deren Rechnungen erst nach dem 15. September 2024 vorliegen, werden von der Förderung ausgeschlossen.

Was ist für die Abrechnung notwendig?

  • Vorlage der Rechnungen
  • Zahlungsnachweis (Kontoauszug)
  • Inventarliste
  • Aussagekräftige Ergebnisdokumentation (Fotos)

 

Ein Beispiel für die erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen (z.B. Mustervertrag) finden Sie auf der Homepage der LAG Rheingau unter

https://www.zukunft-rheingau.de/service/downloads/regionalbudget-2024 

Die Förderung kann nur im Rahmen der für die Region Rheingau zur Verfügung stehenden Fördermittel erfolgen. Dieser Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung dieses Fördermittel für die LAG Rheingau.

 

 

Unternehmen sind von einer Förderung mit Mitteln aus dem Regionalbudget ausgeschlossen.