umwelt
Bitte Bäume und Hecken im Februar zurückschneiden
In wenigen Wochen beginnt die Brut- und Setzzeit. Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Pflanzen sind vom 1. März bis 30. September deshalb nur noch in Ausnahmefällen gestattet, um brütende Vögel oder andere Wildtiere bei der Aufzucht ihres Nachwuchses nicht zu stören.
Im Sommer erreichen uns allerdings häufig Hinweise, dass Hecken, Sträucher und Bäume aus Privatgrundstücken auf die Geh- und Fußwege sowie die Straßen hineinragen oder Verkehrszeichen bedecken.
Nach dem Straßengesetz gilt Folgendes:
- Das Freilichtprofil (Höhe) an Straßen beträgt 4,5 Meter. Alles was darunter liegt, muss zurückgeschnitten werden.
- Fußwege müssen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern frei bleiben; Hecken, Sträucher und Äste müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
- An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für Kraftfahrer gewährleistet ist (höchstens 80 cm),
Die Hochschulstadt Geisenheim bittet darum, bis zum 1. März die entsprechende Rückschnittmaßnahmen vorzunehmen. Dadurch trägt man dazu bei, dass weder Mensch noch Tier im Sommer unnötig beeinträchtigt werden. Wichtiger Tipp: Vor dem Schneiden nach Nestern suchen.
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