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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 126/2022 - 2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Hochschulstadt Geisenheim

 

 

1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Hochschulstadt Geisenheim

 

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I, Seite 915), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. I, Seite 134), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. I, Seite 247) und der Preisangabenverordnung (PAngV) vom 12. November 2021 (BGBl. I, Seite 4921), hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim in der Sitzung am 17. November 2022 folgende 2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) beschlossen:

 

 

 

 

§ 24   Gebührenmaßstäbe und -sätze für Niederschlagswasser

 

(1) Gebührenmaßstäbe für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstliche befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,50 EUR jährlich erhoben.

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt § 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung vom 06.12.2019 außer Kraft.

 

Die 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung wird hiermit ausgefertigt.

 

 

Geisenheim, den 05. Dezember 2022

 


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