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aus Geisenheim

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Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Rosengasse in Johannisberg


Als kleinen Teilerfolg zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wertet Bürgermeister Christian Aßmann die nach Abstimmung mit den einzubeziehenden Behörden nunmehr rechtssicher vollzogene, verkehrsbehördliche Anordnung in der Rosengasse in Johannisberg. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit konnte in der Rosengasse zwischen dem Bürgerhaus Johannisberg (Ecke Am Erntebringer) bis oberhalb der Tankstelle (Rosengasse 29) generell von 50 km/h auf 30 km/h reduziert werden. „In diesem Bereich befinden sich zwei Fußgängerüberwege und eine unmittelbar angrenzende Kindertagesstätte. Zudem ist auch die Grundschule nicht weit entfernt und die Wegstrecke wird von vielen Schülerinnen und Schülern genutzt. Es freut mich, dass wir hier eine Geschwindigkeitsreduzierung erreichen konnten und so gerade die Sicherheit für die Kinder und Jugendlichen verbessern.“ so Bürgermeister Aßmann. Weiterhin hat man eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Straße „Grund“ im Auge. Auch hier würde der Bürgermeister gerne die Höchstgeschwindigkeit generell auf 30 km/h reduzieren. „Um auch hier eine entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung rechtssicher umsetzen zu können, müssen gewisse Kriterien erfüllt sein, was aktuell nicht der Fall war. Ich hoffe, dass wir hier mit allen tangierten Behörden und Institutionen nach Abschluss der aktuellen Baumaßnahmen etwas erreichen werden. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit im Grund hat höchste Priorität.“ erklärt Bürgermeister Christian Aßmann.


Bild: pixabay

 

Geisenheim, 06. Mai 2022


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