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Pressemeldungen

aus Geisenheim

verkehr

Parken auf Gehwegen


 

Es wird vermehrt festgestellt, dass im Stadtgebiet und in den Stadtteilen auf den Gehwegen, besonders im Wohngebiet Schloßheide mit Kraftfahrzeugen geparkt wird. Dadurch ist der Gehweg oft, besonders für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Rollator nicht benutzbar. Auf Gehwegen darf grundsätzlich gemäß § 12 der Straßenverkehrsordnung, nicht geparkt werden, wenn dies nicht ausdrücklich durch eine entsprechende Beschilderung erlaubt wurde, 

 

Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.


Bild: PublicDomainPictures auf Pixabay 


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