Amtliche Bekanntmachung
AB 55/2025 Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim
Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim
Aufheben von Bebauungsplänen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 19.12.2024 die Aufhebung verschiedener Bebauungspläne beschlossen.
Diese Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Es handelt sich um folgende Bebauungspläne: (als Pdf hinterlegt)
Geisenheim:
03.GE.001.00 "Drei Weisen"
03.GE.002.00 "Verlängertes Mittelweggebiet“
03.GE.012.01 "Hähnchen I“, incl. 1. Änderung
Johannisberg:
03.JO.003.01 "Hansenbergallee “ incl. 1.Änderung
Stephanshausen:
03.SE.004.00 "Kirchweg"
03.SE.006.00 "Erweiterung Baugebiet Kirchweg“
Der Planungswille der jeweiligen Pläne wurde umgesetzt, Straßen wurden angelegt, die Flächen sind nahezu komplett bebaut. Teilweise sind Festsetzungen überholt oder entsprechen nicht mehr heutigen Anforderungen. Mit der Aufhebung der Bebauungspläne soll Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die zum Teil überholten Pläne geschaffen werden.
Nach Aufhebung dieser Pläne können alle ursprünglichen Geltungsbereiche nach dem § 34 BauGB beurteilt werden, sodass die bauplanungsrechtliche Entwicklung ausreichend und ordnungsgemäß gesichert ist.
Die Geltungsbereiche der Plangebiete können den beiliegenden Karten entnommen werden.
Die Aufhebung der Bebauungspläne erfolgt gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren. Auf die Durchführung der Umweltprüfungen nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung von Umweltberichten wird verzichtet.
Die Öffentlichkeit kann sich ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung während der unten genannten Frist gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Alle Planunterlagen werden in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Hochschulstadt Geisenheim https://www.geisenheim.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Aktuelles/ Offenlagen Bauleitplanverfahren (https://www.geisenheim.de/rathaus-politik/aktuelles/bauleitplanverfahren/) und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i eingesehen und heruntergeladen werden.
Ergänzend liegen die Entwürfe inkl. der zugehörigen Begründungen sowie die Plankarten in der Zeit von
Montag, den 05.05.2025 - einschl. Dienstag, den 10.06.2025
montags bis donnerstags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung - 19.00 Uhr
sowie freitags von 8.00 Uhr- 12.00 Uhr
im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses zur Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während des oben genannten Zeitraumes elektronisch abgegeben werden (nicola.fischer-quasten@geisenheim.de). Eine Äußerung zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Bauamt möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufhebung der Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben können.
Die Hochschulstadt Geisenheim hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.
Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Planungsbüro für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.
Geisenheim, den 10. April 2025
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister