Statue und Himmel

Fördermöglichkeiten

für das Ehrenamt

Fördermöglichkeiten für das Ehrenamt

Übungsleiterzuschüsse

Sporttreibende Vereine, die einen lizenzierten Übungsleiter beschäftigen, können Zuschüsse beantragen. Entsprechende Anträge sind an den Landessportbund Hessen weiterzuleiten. 


Neuer Einreichungsweg 

Bitte beachten Sie, dass die Verwendungsbestätigung in diesem Jahr nicht über Ihre Stadt/Gemeinde und den Landkreis einzureichen ist, sondern direkt an: 

Per E-Mail: uebungsleiterzuschuss@lsbh.de oder 

Per Post: Landessportbund Hessen e. V.
Vereinsmanagement Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt 4. 


Coole Projektideen?

Förderungen und Programme

Es gibt zahlreiche Förderprogramm für ehrenamtliche Projekte und Vereinsarbeit. Die Hochschulstadt Geisenheim informiert regelmäßig über verschiedene Möglichkeiten. Auf dieser Seite möchten wir eine Übersicht über diese Fördermöglichkeiten geben. Bitte beachten Sie, dass die Zusammenstellung sich im Aufbau befindet und das Auskünfte zu den Bedingungen und Regeln der Förderungen bei den jeweiligen Stellen eingeholt werden müssen.


Zukunft Dorfmitte 2025

Frischer Wind für unsere Dörfer: Wettbewerb „Zukunft Dorfmitte 2025“ gestartet

  • Wettbewerb läuft unter dem Motto: „Gemeinsam starke Ideen“
  • Gefördert werden Maßnahmen in Orten oder Ortsteilen mit bis zu 6.000 Einwohnern
  • Fördersumme bis maximal 2.000 Euro möglich

Ob Naschgärten, Reparaturservice oder Grillplätze – im Rheingau-Taunus-Kreis haben engagierte Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren bewiesen, wie viel kreatives Potenzial in ihren Ortsmitten steckt. Auch 2025 sind wieder alle herzlich eingeladen, ihre Ideen für ein lebendiges Miteinander einzubringen. Der Wettbewerb „Zukunft Dorfmitte“ geht in eine neue Runde: Unter dem Motto „Gemeinsam starke Ideen“ können bis zum 25. Juli die Anträge für Projekte beim Rheingau-Taunus-Kreis eingereicht werden.

„Unsere Ortsmitten sind mehr als geografische Zentren – sie sind emotionale Treffpunkte, Räume der Begegnung und Orte gelebter Gemeinschaft. Wenn Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Ideen anpacken, entsteht ein besonderer Zusammenhalt, der unseren ländlichen Raum prägt und stärkt. Mit dem Wettbewerb wollen wir dieses Engagement sichtbar machen und fördern“, sagt Thomas Zarda, Dezernent für Demografieangelegenheiten beim Rheingau-Taunus-Kreis.

Was wird gefördert?

Im Mittelpunkt stehen Projekte, die Treffpunkte schaffen, das Miteinander stärken und die Ortskerne dauerhaft beleben – ganz gleich, ob generationenübergreifend, kulturell, ökologisch oder technisch ausgerichtet. Förderfähig sind ausschließlich öffentlich zugängliche Maßnahmen, zum Beispiel:

  • Begrünung dauerhaft nutzbarer Flächen
  • gemeinschaftlich nutzbare Einrichtungen wie Tauschhütten oder Sitzecken,
  • kreative Ideen zur Zwischennutzung leerstehender Gebäude.

Nicht gefördert werden private Einzelvorhaben ohne öffentlichen Zugang sowie Maßnahmen zur Beschilderung von Wanderwegen.

Wer kann mitmachen?

Teilnahmeberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine aus Orten und Ortsteilen mit bis zu 6.000 Einwohnern. Bei Orten bis 1.000 Einwohnern müssen mindestens fünf Personen mit zusammen 60 ehrenamtlichen Stunden beteiligt sein. Bei Orten bis 6.000 Einwohnern sind es mindestens acht Personen mit insgesamt 100 Stunden Engagement.

Wie hoch ist die Förderung?

Für jede Maßnahme kann ein Zuschuss zwischen 1.000 und maximal 2.000 Euro beantragt werden. Eine Vollfinanzierung durch die Förderung ist nicht möglich – auch Eigenmittel oder Unterstützung durch die Kommune sind gefragt. Die Mittel sind zweckgebunden und können nur im laufenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden.

Wie und bis wann kann man sich bewerben?

Einsendeschluss ist der 25. Juli 2025. Weitere Detailinformationen sowie das Antragsformular sind auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises zu finden unter www.rheingau-taunus.de/zukunftdorfmitte/ . Die Anträge können gerne auch digital eingereicht werden: E-Mail: simone.witzel@rheingau-taunus.de

 

Demografie-Preis 2025

Aus Alt mach Neu: Der Demografie-Preis 2025 fördert Projekte für eine nachhaltige gemeinsame Zukunft

  • Wettbewerb läuft unter dem Motto: „Nachhaltigkeit und Upcycling“
  • Insgesamt stehen 2.000 Euro Fördersumme bereit
  • Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger des Rheingau-Taunus-Kreises

Sie lieben es, ausgedienten Materialien ein neues Leben einzuhauchen? Dann sind Sie herzlich eingeladen, beim diesjährigen Demografie-Preis mitzumachen! Der Wettbewerb des Rheingau-Taunus-Kreises trägt in diesem Jahr den Titel „Aus Alt mach Neu – Deine Idee für eine nachhaltige gemeinsame Zukunft!“ und richtet sich an kreative Köpfe, die Upcycling und Gemeinschaftsprojekte miteinander verbinden. Gesucht werden innovative Ideen, Projekte oder Produkte, die ausgediente Materialien wiederverwenden, reparieren oder umfunktionieren. Ziel ist es, Ressourcen zu schonen, Müll zu vermeiden und gleichzeitig Menschen durch gemeinsames Tun zusammenzubringen. Ob Einzelpersonen, Schulklassen, Vereine, Initiativen, soziale Träger, caritative Einrichtungen oder Kirchen mit Wohnsitz – mitmachen können alle kreativen Köpfe, deren Anträge bis zum 25. August 2025 beim Rheingau-Taunus-Kreis eingereicht werden.

„Upcycling kann weit mehr bewirken, als nur Müll zu vermeiden“, sagt Thomas Zarda, Dezernent für Demografieangelegenheiten beim Rheingau-Taunus-Kreis. „Das Zusammenkommen beispielsweise in Repair-Cafes oder in Näh-Treffs fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Ortsleben. Es kann Menschen verbinden und dafür sorgen, dass sich Alt und Jung begegnen, sich austauschen und sich gemeinsam unterstützen.“

Was wird gefördert?

Der Wettbewerb würdigt Projekte, die das Prinzip des Upcyclings in den Mittelpunkt stellen und gleichzeitig die Gemeinschaft fördern. Ob Tauschbörsen, Repair-Cafés, Näh-Treffs oder generationsübergreifende Aktionen – alles, was zeigt, wie aus Alt Neues entsteht und Menschen verbindet, ist willkommen. Die besten Ideen werden mit insgesamt 2.000 Euro prämiert, aufgeteilt in drei Preise: 1.000 Euro, 650 Euro und 350 Euro.

Wer kann mitmachen?

Mitmachen können alle, die im Rheingau-Taunus-Kreis leben oder dort aktiv sind. Das schließt Einzelpersonen und auch Gruppen wie Schulklassen, Vereine, Initiativen, soziale Träger, kirchliche Einrichtungen sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden ein. Wichtig ist, dass das Projekt oder die Idee im Kreis ansässig ist oder dort angeboten wird.

Wie und bis wann kann man sich bewerben?

Vorschläge können schriftlich über das Bewerbungsformular bis zum 25. August 2025 beim Rheingau-Taunus-Kreis eingereicht werden. Die Adresse lautet:

 

Rheingau-Taunus-Kreis

FD IV.3 BD, Demografieangelegenheiten

Heimbacher Str. 7

65307 Bad Schwalbach

 

Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft eine Jury, bestehend aus dem Dezernenten, dem Kreistagsvorsitzenden, je einem Mitglied jeder Kreistagsfraktion sowie Mitgliedern der Lenkungsgruppe Demografie.

 

Wo stehen weitere Informationen und das Bewerbungsformular zur Verfügung?

Das Bewerbungsformular und auch die Richtlinien zum Wettbewerb stehen auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises bereit unter: www.rheingau-taunus.de/demografie/

#deinehrenamt

Förderrichtlinie #deinehrenamt Das Land hat die neue Förderrichtlinie #deinehrenamt veröffentlicht. Sehr geehrte Damen und Herren, die neue Förderrichtlinie #deinehrenamt wurde veröffentlicht. Ab sofort können Anträge gestellt werden. Dazu führt das Land aus: „Nachdem die Richtlinie gemeinsam-aktiv im Dezember 2024 auslief, konnten wir unser Ziel umsetzen, eine für das Ehrenamt und die Engagierten vereinfachte und unbürokratischere Version der Förderrichtlinie aufzulegen. Die folgenden Änderungen möchten wir besonders hervorheben:

 ▪ Förderungen bis zu 30.000 €, 

▪ Förderung von Vereinsjubiläen, 

▪ Förderung von Projekten, die die Zukunftsfähigkeit der eigenen Organisation zum Ziel haben, 

▪ Förderung von Projekten, die Menschen an das Engagement heranführen, die bisher unterrepräsentiert sind, 

▪ Private Initiativen sind antragsberechtigt, 

▪ die Antragsstellung erfolgt online, 

▪ mit Antragsstellung darf mit dem Projekt begonnen werden, 

▪ Förderungen bis zu 1.000 Euro werden unmittelbar ausgezahlt, ein Mittelabruf ist nicht mehr nötig und nur die Vorlage einer Empfangsbestätigung ist erforderlich – es bedarf keines Verwendungsnachweises mehr – das entlastet vor allem kleinere Projekte enorm. 

Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Freiwilligenagenturen, Unternehmen und private Initiativen in ganz Hessen können einen Antrag stellen. Gefördert werden Maßnahmen zur Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen, der Erfahrungsaustausch, Vereinsjubiläen, Projekte zur Zukunftsfähigkeit von Organisationen Unser Zeichen: 021.1 Hm/Ht Durchwahl: (0611) 1702-22 E-Mail: helt@hess-staedtetag.de Datum: 03.07.2025 Rundschreiben 0289-2025 - 2 - sowie Initiativen, die Menschen für das Ehrenamt begeistern, die bisher weniger vertreten sind. Pro Organisation können bis zu 30.000 Euro beantragt werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie in Ihrem Landkreis, Ihrer Stadt oder Ihrer Kommune unsere neue Förderrichtlinie entsprechend bekannt machen und bewerben würden. Alle Informationen sowie den Antrag finden sich auf der Website unter:

https://www.deinehrenamt.de/foerderprogramme