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Pressemeldungen

aus Geisenheim

ordnungsamt

Bitte Bäume und Hecken zurückschneiden


In wenigen Wochen beginnt die Brut- und Setzzeit. Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Pflanzen sind vom 1. März bis 30. September nur noch in Ausnahmefällen gestattet, um brütende Vögel oder andere Wildtiere bei der Aufzucht ihres Nachwuchses nicht zu stören.

Im Sommer erreichen uns allerdings häufig Hinweise, dass Hecken, Sträucher und Bäume aus Privatgrundstücken auf die Geh- und Fußwege sowie die Straßen hineinragen oder Verkehrszeichen bedecken.

Daher bittet die Hochschulstadt Geisenheim darum, jetzt nochmal zu Schere oder Säge zu greifen.

Nach dem Straßengesetz gilt Folgendes:

  • Das Freilichtprofil (Höhe) an Straßen beträgt 4,5 Meter. Alles, was darunter liegt, muss zurückgeschnitten werden.
  • Fußwege müssen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern frei bleiben; Hecken, Sträucher und Äste müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
  • An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für Kraftfahrer gewährleistet ist (höchstens 80 cm).

 

Bis zum 1. März ist noch Gelegenheit entsprechende Rückschnittmaßnahmen vorzunehmen.
Tipp: Vor dem Schneiden nach Nestern suchen. So kann jeder dazu beitragen, dass weder Mensch noch Tier im Sommer unnötig beeinträchtigt werden.

 

Öffnungszeiten Wertstoffhof:

www.eaw-rheingau-taunus.de

 

Geisenheim, 30. Januar 2026

DER MAGISTRAT

 

Christian Aßmann

Bürgermeister


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