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Pressemeldungen

aus Geisenheim

ordnungsamt

Bitte Bäume und Hecken zurückschneiden


Die Hochschulstadt Geisenheim weist darauf hin, dass die Brut- und Setzzeit in den nächsten Wochen endet. Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar 2026 sind Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Pflanzen wieder ohne Einschränkungen gestattet.

Im Sommer erreicht die Verwaltung häufig Hinweise, dass Hecken, Sträucher und Bäume aus Privatgrundstücken auf Geh- und Fußwege sowie Straßen hineinragen oder Verkehrszeichen bedecken. Daher wird darum gebeten, jetzt zu Schere oder Säge zu greifen, damit in den Sommermonaten weder Mensch noch Tier beeinträchtigt werden.

Nach dem Straßengesetz gilt Folgendes:

  • Das Freilichtprofil (Höhe) an Straßen beträgt 4,5 Meter. Alles, was darunter liegt, muss zurückgeschnitten werden.
  • Fußwege müssen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern frei bleiben; Hecken, Sträucher und Äste müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
  • An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für Kraftfahrer gewährleistet ist (höchstens 80 cm).

Tipp: Vor dem Schneiden nach Nestern suchen.

Hinweis zu Öffnungszeiten Wertstoffhof:

www.eaw-rheingau-taunus.de

 

 

Geisenheim, 22. September 2025


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