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Pressemeldungen

aus Geisenheim

Stadtverwaltung Rüdesheim am Rhein, 17.11.2025

Bau des Europakreisels: Änderung der Einbahnstraße durch Hessen Mobil


Am Montag, 17.11.2025, wurde die Einbahnstraßenführung in der Kaiserstraße zwischen Geisenheimer Straße und Adolf-Kohl-Platz gedreht. Die Einbahnstraße führt nun vom Adolf-Kohl-Platz Richtung Geisenheimer Straße. In die Geisenheimer Straße darf nur nach rechts abgebogen werden. Die Maßnahme wurde in Ergänzung zur geänderten Verkehrsführung im Rahmen der Baustelle B42 / Kreisverkehrsplatz Europadreieck vorgenommen, damit eine Alternative in Fahrtrichtung Bahnhof / Fähre für die Verkehrsteilnehmer besteht. Auch soll damit der Einmündungsbereich Albertistraße / Geisenheimer Straße sowie Hildegardisstraße / Geisenheimer Straße entlastet werden.

Hohe Verkehrsbelastung am Montagvormittag führt zu weiteren Maßnahmen

Nach Rücksprache und schneller Abstimmung zwischen den beiden Bürgermeistern der Nachbarstädte Geisenheim und Rüdesheim, Christian Aßmann und Klaus Zapp, als auch den zuständigen Ordnungsämtern konnte eine schnelle und pragmatische Lösung zur Minimierung der Verkehrsbeeinträchtigungen, welche durch die Umstellung auf die zweite Bauphase der Europakreiselbaustelle verursacht wurde, gefunden werden.

Zur Entlastung des „Nadelöhrs“ auf der B42 im Bereich der Kreiselbaustelle wurde durch die beiden Städte zwei Entlastungsstrecken, die normalerweise für den Durchgangsverkehr gesperrt sind, beschlossen.

Für die Fahrtrichtung aus Rüdesheim kommend in Richtung Geisenheim wird eine Einbahnstraße auf dem Eibinger Weg von der Taunusstraße bis zur Rüdesheimer Straße in Geisenheim eingerichtet. Die Benutzung des Eibinger Weges für Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraße bleibt weiterhin erlaubt. Auf Grund der Beschaffenheit des Weges, sowie der maximalen Durchfahrtshöhe von 3,80 Metern an der Eisenbahnunterführung in Geisenheim, wird die Durchfahrt auf Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t beschränkt. Weiterhin wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h angeordnet.

Die Ordnungsämter weisen darauf hin, dass in diesem Bereich besondere Rücksicht auf Fußgänger und Fahrradfahrer genommen werden muss.

Für die Fahrtrichtung aus Geisenheim kommend in Richtung Rüdesheim wird eine Einbahnstraße auf der Straße „Am Rüdesheimer Hafen“ von der Kläranlage bis zur Kastanienallee in Rüdesheim eingerichtet. Die Benutzung der Straße Am Rüdesheimer Hafen für Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraße bleibt weiterhin erlaubt. Auf Grund der Beschaffenheit des Weges, sowie der eingeschränkten Durchfahrtshöhe im Bereich der Hindenburgbrücke, wird die Durchfahrt auf Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t beschränkt. Weiterhin wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h angeordnet.

Die Ordnungsämter weisen darauf hin, dass in diesem Bereich besondere Rücksicht auf Fußgänger und Fahrradfahrer genommen werden muss.

Weiterhin werden für die innerörtlichen Umleitungsstrecken, Hugo-Asbach-Straße - zwischen Eibinger Straße und Theodor-Heuss-Straße - und Ludwig-Schneider-Straße - zwischen Theodor-Heuss-Straße und Eibinger Straße - für die Zeit der Umleitung Einbahnstraßenregelungen angeordnet, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Die hier geschilderten Regelungen sollen in den Nachtstunden von Montag, 17.11.2025, auf Dienstag, 18.11.2025, umgesetzt werden, sodass bereits am Dienstag eine Entlastung der Verkehrssituation spürbar sein sollte.

Für eine sofortige Verbesserung wurde mit der Verkehrssicherungsfirma eine Anpassung der Ampelphasen abgestimmt, so dass in einer Grünphase mehr Autos abfließen können. Dies sollte zu einer spürbare Verkürzung der Wartezeit führen.

Kontakt

Michael Köster

Magistrat der Stadt Rüdesheim am Rhein | Hauptamt

Stellvertretender Leiter des Hauptamtes

+49 6722 408-105

+49 6722 408-190

michael.koester@stadt-ruedesheim.de

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