Amtliche Bekanntmachung
AB 105/2025 Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim
Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Chauvignystraße II“ und Änderung des Flächennutzungsplans
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 19.12.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Chauvignystraße II“ beschlossen. Der wirksame Flächennutzungsplan soll im Bereich des Bebauungsplanes im Parallelverfahren geändert werden.
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines multifunktionalen Gebäudes auf einem ehemaligen Betriebsgelände in der Chauvignystraße geschaffen werden. Geplant ist die Verlagerung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes aus der Industriestraße, auf der Grundlage des Einzelhandelskonzeptes der Hochschulstadt Geisenheim. Zusätzlich soll Wohnraum für Studenten geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt im südöstlichen Stadtbereich an der Chauvignystraße und beinhaltet die Flurstücke 159/16, 159/13, 159/14 (tlw.) und die 159/12 (tlw.). Flur 13, Gemarkung Geisenheim.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (in grau: Vorhaben- und Erschließungsplan; in schwarz: Vorhabenbezogener Bebauungsplan).
Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Alle Planunterlagen werden in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Hochschulstadt Geisenheim https://www.geisenheim.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Aktuelles/ Offenlagen Bauleitplanverfahren (https://www.geisenheim.de/rathaus-politik/aktuelles/bauleitplanverfahren/) und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an nicola.fischer-quasten@geisenheim.de gesendet werden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inkl. der textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht und den Unterlagen des Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Umweltbezogenen Informationen, die städtebauliche Verträglichkeitsanalyse, das Entwässerungskonzept, das schalltechnische Gutachten, die DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“, die DIN 4109-2:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“ sowie die Plankarte zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung liegen in der Zeit von
Montag, dem 29.09.2025 - einschl. Mittwoch, dem 29.10.2025
montags bis donnerstags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung - 19.00 Uhr
sowie freitags von 8.00 Uhr- 12.00 Uhr
im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses zur Einsicht öffentlich aus.
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
- Umweltbericht mit Grünordnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (BPL) der Hochschulstadt Geisenheim „Chauvignystraße II“(BNL.baubkus GbR, Arnshöfen, August 2025), als Teil B zur Begründung zum Bebauungsplan mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen und deren Erheblichkeit. Die o.a. Unterlagen erhalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert sind:
- Schutzgebiete (Nationale Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Biotopverbundflächen)
- Analyse / Berücksichtigung planungsrelevanter Umweltvorgaben aus Fachplanungen und -informationen, u.a.:
- Flächennutzungsplan (FNP) / Landschaftsplan
- Landesplanung
- Regionalplanung
- Überschwemmungsgebiete
- Altlasten
- Denkmale
- Immissionen / Emissionen
- Allgemein wirkende Umwelteinflüsse durch das Bauvorhaben (anlage-, bau- und betriebsbedingte Wirkfaktoren)
- Erfassung, Beschreibung und Bewertung planungsrelevanter Schutzgüter und deren Wechselwirkungen
- Boden und Fläche
- Wasser und Wasserhaushalt
- Klima und Luft
- Tiere, Pflanzen, Biotope (Biologische Vielfalt)
- Landschaftsbild und Erholung
- Mensch und menschliche Gesundheit
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- Kultur und Sachgüter
- Beschreibung der umzusetzenden Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (Festsetzung)
- Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes und Alternativenprüfung zur Planung
- Ermittlung und Diskussion möglicher Umweltauswirkungen auf planungsrelevante Schutzgüter (Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung)
- Beschreibung der erzeugen Abfällen und ihrer Beseitigung und Verwertung, Nutzung erneuerbarer Energien
- Beschreibung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
- Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
- Allgemein verständliche Zusammenfassung
- Pflanzenvorschlagsliste
Zu den Planungen wurden folgende sonstige Planungsbeiträge / Gutachten erstellt, die in die Umweltprüfung eingeflossen sind:
Gutachten Nr. T 6634 – Untersuchung der Lärmimmissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr: TÜV Hessen, Frankfurt am Main vom November 2024
Entwässerungskonzept: Dipl.-Ing. Scheuermann u. Martin
Verkehrsuntersuchung: Heinz + Feier vom Januar 2023
Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor und werden mit ausgelegt:
- Schreiben Deutsche Bahn AG DB Immobilien vom 11.02.2025 (Sachbezug: Schallschutz)
- Schreiben Hessisches Forstamt vom 24.03.2025 (Sachbezug: Wald)
- Schreiben Kreisausschuss vom 13.02.2025 (Sachbezug: Schallschutz, Überschwemmungsgebiet, Tierschutz, Anpflanzung, Dach- und Fassadenbegrünung)
- Schreiben Landesamt für Denkmalpflege Hessen vom 30.01.2025 (Sachbezug: Archäologie)
- Regierungspräsidium Darmstadt vom 21.02.2025 (Sachbezug: Wasser, Boden, Oberflächengewässer / Überschwemmungsgebiet, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Rohstoff, Forst, Kampfmittel,
- Magistrat der Stadt Oestrich-Winkel vom 13.01.2025 (Sachbezug: Landschaftsbild)
- Schreiben Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. vom (Sachbezug: Tierschutz)
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Hochschulstadt Geisenheim hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.
Geisenheim, den 11.September 2025
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister