Beschluss der Aufhebungen von Bebauungsplänen
Inkrafttreten der Aufhebungen von Bebauungsplänen
Beschluss der Aufhebungen und Bekanntmachung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 13. Mai 2026 die Aufhebungen folgender Bebauungspläne mit Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen:
- Zur Amtlichen Bekanntmachung
- Räumlicher Geltungsbereich, Bebauungsplan „Drei Weisen“, ohne Maßstab
- Räumlicher Geltungsbereich, Bebauungsplan "Verlängertes Mittelweggebiet“, ohne Maßstab
- Räumlicher Geltungsbereich, Bebauungsplan "Hähnchen I“, incl. 1. Änderung“, ohne Maßstab
- Räumlicher Geltungsbereich, Bebauungsplan "Hansenbergallee “ incl. 1.Änderung, ohne Maßstab
- Räumlicher Geltungsbereich, Bebauungsplan „Kirchweg", ohne Maßstab
- Räumlicher Geltungsbereich, Bebauungsplan "Erweiterung Baugebiet Kirchweg“, ohne Maßstab