Ordnungsamt

der Hochschulstadt Geisenheim

Feuerwerke im Stadtgebiet

Feuerwerke im Stadtgebiet

Feuerwerke werden häufig anlässlich von Hochzeiten, Jubiläen oder anderen Festveranstaltungen durchgeführt und tragen für viele Menschen zu einer besonderen Atmosphäre bei. Gleichzeitig können sie jedoch auch Auswirkungen auf die Bevölkerung einer Stadt haben. Insbesondere die mit Feuerwerken verbundenen Lärmemissionen werden von Anwohnerinnen und Anwohnern, Familien mit kleinen Kindern aber auch ältere Personen sowie Tierhaltern oftmals als Belastung empfunden.

Um die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig zu informieren und ihnen eine bessere Planung zu ermöglichen, veröffentlichen wir die Termine der genehmigten Feuerwerke. So können sich alle Betroffenen rechtzeitig auf die jeweiligen Veranstaltungen einstellen.

Infos

  • Wer über eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis verfügt, muss ein Feuerwerk in der Regel anzeigen.
  • Wer keine Erlaubnis besitzt und außerhalb von Silvester Feuerwerk abbrennen möchte, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
    Eine Ausnahmegenehmigung wird durch die hiesige Behörde jedoch grundsätzlich nur bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses erteilt; private Feieranlässe reichen hierfür regelmäßig nicht aus.

Feuerwerk an Silvester

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen von Personen ab 18 Jahren grundsätzlich am 31. Dezember und 1. Januar ohne besondere Genehmigung abgebrannt werden.

Unabhängig davon sind örtliche Verbotszonen und Sicherheitsvorschriften zu beachten.

Kontakt

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Termine bevorstehender Feuerwerke

10.07. Burg Schwarzenstein 8 Minuten zwischen 22:30 Uhr und 23:00 Uhr.

01.08. Rheinufer Steinreich Sommernachtsfest 10 Minuten zwischen 22:30 Uhr und 23:00 Uhr.