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Pressemeldungen

aus Geisenheim

Der Schutz vor Unwetter liegt beim Eigentümer


Die Ortsentwässerung in Geisenheim wird, wie in den meisten Kommunen, im Mischsystem betrieben. Das bedeutet, dass in der Straße ein Kanal liegt, in den aus den privaten Häusern, dem Gewerbe und der Industrie anfallendes Schmutzwasser eingeleitet wird. Bei Regen wird darüber hinaus das Niederschlagswasser aller angeschlossenen Flächen über diesen Kanal abgeleitet. Dabei ist die abzuleitende Niederschlagswassermenge immer ein Vielfaches des reinen Schmutzwassers.

Um die Kanäle aber nicht unendlich groß und damit unverhältnismäßig teuer ausbilden zu müssen, wurde festgelegt und in Regelwerken verankert, bis zu welcher Regenmenge, dass Niederschlagswasser von den Kanälen noch aufgenommen und abgeleitet werden muss.

Für die normalen Kanäle bei uns in Geisenheim bedeutet dieses, dass diese in der Lage sein müssen ein Regenereignis abzuleiten, dass statistisch alle 3 Jahre auftritt und 30 Minuten dauert.

Zusammen mit dem Trinkwasserverbrauch und den angeschlossenen befestigten Flächen kann dann eine Kanalnetzhydraulik berechnet werden. Aus dieser ist zu entnehmen, ob das Kanalnetz die Anforderungen erfüllt und das vorgegebene Regenereignis zusammen mit dem Schmutzwasser schadlos ableiten kann. Dabei ist es zulässig, dass sämtliche Kapazitäten des Abwassernetzes auch ausgeschöpft werden und der Kanal auch durchaus bis zur Straßenoberkante bzw. zu den Schachtdeckeln einstauen darf.

Das alle Abwasserleitungen im öffentlichen, oder privaten Bereich der Anschlussleitung oder Grundstücksentwässerung dann bis zum Niveau der Straßenoberkannte voll Abwasser stehen, ist daher erlaubt und planmäßig gewollt.

Damit sich aus diesem „normalen Kanalbetrieb“ kein Schaden für die angeschlossenen Häuser ergibt, muss sich jeder Grundstückseigentümer gegen diesen Rückstau aus der Abwasseranlage schützen.

Aber was ist mit den Regenereignissen, die darüber hinaus gehen und als Starkregenereignisse vielleicht statistisch alle 20 oder 30 Jahre auftreten?

Diese können von der Kanalisation nicht mehr aufgenommen werden und müssen, da die Kanäle voll sind, oberflächig über die Straßen, Wege oder Wiesen und Gärten abfließen.

Bei der Ermittlung der Gefahren durch Starkregen, wie bei den Starkregengefahrenkarten für Geisenheim, werden die Auswirkungen von Regenereignissen ausgewertet, die statistisch alle 20 Jahre (Starkregenindex 4) oder alle 100 Jahre (Starkregenindex 12) auftreten, und bei denen die Kanalisation dann keine Rolle mehr spielt. Auch dagegen müssen Sie sich als Grundstückseigentümer schützen. Hier kommt das Wasser nicht von unter aus dem Kanal, sondern von oben von der Straße, oder angrenzenden höhergelegenen Grundstücken. Mit der Zunahme der starken Regenereignisse, die wir in Geisenheim dieses Jahr hatten, hat auch die Anzahl der Schadensfälle, durch eindringendes Wasser in Gebäude, zugenommen.

Als Grundstückseigentümer müssen Sie sich Gedanken machen, wie Sie der bisher aufgetretenen und im Zuge des Klimawandels immer größer werdenden Gefahr von Wasserzutritt zu ihrem Haus, begegnen wollen.

Hierzu können ihnen die Starkregengefahrenkarten auf der Internetseite des Abwasserverband Mittlerer Rheingau oder weitere Informationen auf der Internetseite der Hochschulstadt Geisenheim helfen.


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