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aus Geisenheim

bürgerbüro

Verwertung von Fundsachen


Die bei der Hochschulstadt Geisenheim bis zum 15. März 2022 abgegebenen und nicht abgeholten Fundgegenstände, wie Fahrräder, Schlüssel, Handys, Uhren, Brillen, Ringe, Hals- und Fußkettchen, sollen verwertet werden. Empfangsberechtigte werden gemäß § 980 des Bürgerlichen Gesetzbuches, daher aufgefordert, bis zum 27. Oktober 2022 ihre Rechte im Bürgerbüro, Beinstraße 9, Geisenheim anzumelden. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung.

 

Nach Fristablauf werden die Fundgegenstände entsprechend verwertet.

 


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