viele aufeinandergestapelte Baumstämme

Brennholzbestellportal

Brennholzbestellungen

Brennholzbestellungen Geisenheim

Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November können Sie Ihren privaten Brennholzbedarf für die Saison 2026/2027 bequem online über unseren Online-Bestellservice anmelden. Gewerbetreibende wenden sich bitte direkt an das Forst & Holzkontor Rheingau-Taunus unter www.forst-holzkontor-rt.de.

Auch Bürgerinnen und Bürger benachbarter Kommunen können Brennholz bestellen; bei Kapazitätsengpässen werden Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Geisenheim jedoch bevorzugt berücksichtigt. Bestellt wird Brennholz als Polter am Weg.


Preise für die Saison

Die Preise für den privaten Erwerb verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer:

  • Laubholz gerückt am Weg: 65,00 € / fm
  • (Reine) Eiche gerückt am Weg: 55,00 € / fm
  • Nadelholz gerückt am Weg: 43,00 € / fm

Hinweis zur reinen Eiche: Aufgrund der unterjährlichen Steuerung im Forstbetrieb kann es vorkommen, dass Sie auf ein mit weiteren Laubbaumarten gemischtes Polter umsteigen müssen oder nur ein reines Laubholzpolter ohne Eiche verfügbar ist. Die Revierleitung stimmt mögliche Alternativen vorab persönlich mit Ihnen ab.


Fristen und Abwicklung

  • Zuteilung: Die Zuteilung der Brennholzlose erfolgt forstbetrieblich und witterungsbedingt bis zum Herbst 2027.
  • Rechnungsversand: Startet ab Mitte September 2027.
  • Aufarbeitung: Kann ab dem 1. Oktober 2027 (nach den gesetzlichen Brut- und Setzzeiten) bis spätestens
    30. Februar 2028 erfolgen.
  • Abfuhr: Eine Abfuhr von nicht aufgearbeitetem Holz (als Polter am Weg) ist jederzeit möglich.


Bestellmengen und Umrechnung

  • Mindestbestellmenge: 2,5 Festmeter (fm)
  • Höchstbestellmenge: 15 Festmeter (wählbar in 2,5-fm-Schritten)
  • Umrechnung: 1 Festmeter gekauftes Holz am Weg entspricht ungefähr 1,4 Raummeter aufgearbeitetem Holz (aufgesetzt in 1 m Länge).

Wichtiger Hinweis: Die Stadt Geisenheim liefert weder aufgearbeitetes noch brennfertiges Holz. Die Stämme müssen selbst abtransportiert, gesägt und gespalten werden. Zudem muss das Holz rund zwei Jahre trocknen, bevor es als Brennholz verwendet werden kann.

Wichtige Auflagen für die Aufarbeitung

Für das Aufarbeiten von Brennholz mit der Motorsäge ist ein Sachkundenachweis (Motorsägenschein) zwingend erforderlich. Zum Schutz von Grundwasser und Boden dürfen Motorsägen ausschließlich mit KWF-geprüftem Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und biologisch abbaubarem Kettenöl betrieben werden.

 

 

Bestellung Holz