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Pressemeldungen

aus Geisenheim

Vorschlag einer einheitlichen Hundesteuersatzung für den Rheingau durch den Geisenheimer Bürgermeister Christian Aßmann


Auch auf Grund landesrechtlicher Vorgaben im Rahmen der Teilnahme am kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen, sahen sich viele Kommunen, auch im Rheingau, im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung dazu gezwungen die Hundesteuern zu erhöhen. Mittlerweile konnten alle Kommunen im Rheingau aus dem Schutzschirm entlassen werden und auch die HESSENKASSE hat dazu geführt, dass die Haushaltsplanungen in den Städten und Gemeinden wieder etwas individueller und freier erfolgen können.

Der Rheingau möchte wieder LEADER-Region werden. Hierzu wurde ein breit aufgestellter Beteiligungsprozess vollzogen, welcher als Leitziel vorsieht, dass alle Kommunen im Rheingau sich intensiv dem Thema der nachhaltigen und generationengerechten Daseinsvorsorge in unserer Region widmen wollen. „Hierzu zählt für mich auch, dass in unserer Region möglichst gleiche Lebensverhältnisse bestehen.“ so Bürgermeister Christian Aßmann. Geisenheim ist Hauptsitz des Gemeinsamen Kassen- und Steueramtes Rheingau, welchem alle Rheingauer Städte und Gemeinden sowie ab dem 1. Januar 2023 auch die Gemeinde Schlangenbad angehören. Es ist der erste vollständige Verbund im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Rheingau.

„Aktuell haben wir in jeder Kommune eine eigene und individuelle Hundesteuersatzung nebst unterschiedlichen Steuersätzen. Dies erschwert nicht nur die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern führt auch immer wieder zu Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger mittlerweile schwer verständlich, warum ich für einen Hund in Eltville am Rhein weniger bezahle als in Lorch. Ich bin der Meinung, im Rheingau sollten hier einheitliche Steuersätze und Satzungsinhalte gelten.“ sagt Bürgermeister Aßmann.

Aktuell ist die jährliche Steuer auf den ersten Hund in Walluf mit 62,40 € am niedrigsten und in Lorch mit 90 € am höchsten. In Schlangenbad werden gar 120 € Steuer für den ersten Hund fällig.

Gemeinsam mit dem Leiter des Gemeinsamen Kassen- und Steueramtes Rheingau, Herrn Horst Meyer, hat sich Bürgermeister Aßmann Gedanken über die Ausgestaltung einer derartigen „Hundesteuersatzung Rheingau“ gemacht. Unter Betrachtung und Berücksichtigung aller Hundesteuern im Rheingau, sowohl für den Ersthund als auch alle weiteren Hunde sowie der sog. „gefährlichen Hunde“, wurde der Mittelsatz genommen und abgerundet. Bürgermeister Aßmann: „Es würde sich so eine jährliche Hundesteuer für den ersten Hund in Höhe von 78 € ergeben. Für den zweiten und jeden weiteren Hund wären jeweils 156 € jährlich zu zahlen.“

Das von Bürgermeister Christian Aßmann mit dem Gemeinsamen Kassen- und Steueramt erstellte Satzungsmuster, welches nunmehr an die Kommunen zur Einbringung in die Beratung der einzelnen Parlamente versendet wird, sieht ferner rechtlich zulässige Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen vor. Der Satzungsentwurf basiert auf den von den kommunalen Spitzenverbänden, Hessischer Städte- und Gemeindebund sowie Hessischer Städtetag, rechtlich geprüften Satzungsmustern, umso die größtmögliche Rechtssicherheit gewährleisten zu können.

„Es ist bewusst, dass es durch die einheitlichen Steuersätze in den kommunalen Haushalten zu Veränderungen innerhalb der Steuereinnahmen kommt. Diese sind jedoch, auf den Gesamtetat bezogen, marginal und ich erhoffe mir eine breite Unterstützung aller Entscheidungsträger im Rheingau. Es wäre ein gutes Zeichen für eine gemeinsame Zukunft in unserer Region.“ so Bürgermeister Aßmann.

 


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