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Pressemeldungen

aus Geisenheim

Hinweis der Stadtwerke

Wasserleitungen jetzt frostsicher machen


Die Pflicht zur Sicherung der Wasserversorgungseinrichtungen gegen Frostschäden liegt bei den Haus- und Grundstückseigentümern. Für Schäden an den Versorgungsleitungen oder den Versorgungsanlagen müssen die entstandenen Kosten durch die Haus- und Grundstücksbesitzer getragen werden.

Die Stadtwerke Geisenheim empfehlen daher darauf zu achten, dass in Räumen, in denen sich Leitungen befinden, Fenster und Türen bei Frost unbedingt geschlossen zu halten sind. Kellerfenster und Kellerlichtschächte sollten mit frostschützendem Material abgedichtet werden.

Bauwasserzähler und noch nicht bezogene Neubauten sind besonders gefährdet
Wasserleitungen in Grundstücken und Gebäuden (dies schließt auch die private Hausinstallation ein) sollen ausreichend gegen Frosteinwirkungen geschützt werden. Friert eine Leitung ein, kann die Wasserversorgung unterbrochen werden und auf lange Sicht hin auch die Leitungen nachhaltig beschädigt werden.

Wasserleitungen und Wasserzählerschächte im Freien, beispielsweise Bauwasserzähler, sind besonders gefährdet und müssen deshalb auch besonders geschützt werden. Dies betrifft auch bereits installierte Leitungen und Messeinrichtungen in noch nicht bezogenen Neubauten.

Unter diesen Gesichtspunkten werden auch die Brauchwasserentnahmestellen in Johannisberg, in der Brunnenstraße und am Rheingau-Bad in den Wintermonaten abgestellt.

Für Auskünfte stehen die die Kollegen*innen der Wasserversorgung unter 06722 / 701-166 gerne zur Verfügung.


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