Reinigung der Feldwege
Die Hochschulstadt Geisenheim weist aufgrund aktueller Vorkommnisse erneut darauf hin, dass verschmutzte Feldwege, hierzu zählen insbesondere die Verschmutzung durch Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile und sonstige Abfälle, grundsätzlich vom Verursacher der Verschmutzung zu reinigen sind. Stellvertretend sind verschmutzte Feldwege von den Eigentümern und Besitzern derjenigen Grundstücke zu beseitigen, vor deren Parzelle sich die Verschmutzung befindet oder aus deren Parzellen sie stammen.
Hierzu weist die Hochschulstadt auf § 7 (Pflichten der Benutzer) in Verbindung mit § 8 (Pflichten der Angrenzer) der Feldwegsatzung hin.
Insofern hier Einige der Reinigungspflicht nicht nachkommen, erfährt die Allgemeinheit Nachteile durch verschmutzte und später auch beschädigte Feldwege. In der Hoffnung auf Einsicht, bittet die Hochschulstadt Geisenheim daher nochmals der Pflege und Reinigung der Feldwege umgehend nachzukommen. Anderenfalls wird die Stadtverwaltung die Verunreinigungen auf Kosten des Verursachers bzw. der Eigentümer und Besitzer der an die verschmutzen Feldwege angrenzenden Parzellen entfernen Iassen.
Zusätzlich weist die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang auch nochmals daraufhin, dass hierunter auch die Reinigung der Entwässerungsrinnen und –kehlen fällt.
In den nächsten Wochen werden verstärkt Kontrollen durchgeführt und bei Zuwiderhandlungen entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.