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Pressemeldungen

aus Geisenheim

Informationen über die Kommunalwahlen am 14. März 2021 


Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden.

Sie können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.

- Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne– werden regelmäßig und gründlich gereinigt.

- Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.

- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet.

Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie auch ab 01. Februar 2021 die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch Online unter www.geisenheim.de/briefwahl, mündlich (persönlich, nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen (Briefwahl@geisenheim.de). Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben.

Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt ihre Stimmen vor Ort abzugeben.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt:

Wahlamt der Hochschulstadt Geisenheim

Dienstgebäude: Beinstraße 9

Postanschrift: Rüdesheimer Straße 48

65366 Geisenheim

Briefwahl@geisenheim.de

www.geisenheim.de/briefwahl

wahlamt@geisenheim.de

Patrick Kirschner (bes. Wahlleiter) 06722/701-144

Aljoscha Leppla (stv. bes. Wahlleiter) 06722/701-192

Mit freundlichen Grüßen

Geisenheim, 05. Januar 2021  

Bild: pixabay.de


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