Rheingau-taunus-kreis
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Afrikanische Schweinepest
Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung vom 30. April 2026
Aktuelle Infos für die Jägerinnen und Jäger des Rheingau Taunus Kreises
Neue Gebietskulisse
Nachdem die Rückstufung der ASP-Sperrzonen im Rheingau-Taunus-Kreis durch die EU-Kommission und den SCoPAFF befürwortet wurde, kam es zur Rückstufung der Sperrzone II zu Sperrzone I; Gebiete der früheren Sperrzone I sind ab sofort freie Gebiete.
Jagdliche Maßnahmen
In beiden Gebieten gilt die Aufforderung zur verstärkten Bejagung von Schwarzwild, um den Wildschweinebestand weiter zu reduzieren. Aufbruch und Zerwirkreste sowie Kadaver sind in Sperrzone I weiterhin verpflichtend über die vom Kreis betriebene Sammelstelle (Kläranlage Grünau/Hattenheim) zu entsorgen.
Auch im freien Gebiet erhält der Kreis freiwillig den Service aufrecht, dass Jäger Aufbruch- und Zerwirkreste vom Wildschwein kostenfrei entsorgen können. Dabei steht bis auf Weiteres die Infrastruktur an der Kläranlage in Bleidenstadt (Taunusstein) und am Bauhof in Rüdesheim zur Verfügung (-> die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf der ASP-Seite des RTK).
Die Bergung von verunfallten oder tot aufgefundenen Wildschweinen obliegt ab jetzt wieder den Revierinhabern oder deren Beauftragten. Das (Probe-) Material für die Bergung und Beprobung kann nach Rücksprache im Veterinäramt abgeholt werden. Die Hygienemaßnahmen, wie Desinfektion, Schutzkleidung und Transport in auslaufsicheren Behältnissen müssen in der Sperrzone I weiterhin eingehalten werden.
Monitoring
In der Sperrzone I sind Untersuchungen erlegter Wildschweine auf ASP mittels Blutprobe weiterhin erforderlich, in der freien Zone sind Blutproben nur noch stichprobenartig im Sinne von Monitoringproben zu ziehen, d.h. pro Revier sind im Jagdjahr verteilt mindestens 5 Proben von gesund erlegtem Schwarzwild zur Laboruntersuchung auf ASP einzusenden.
Die sogenannten Indikatortiere (Unfallwild, Fallwild, krankerlegtes Wild) sind stets zu beproben und zu einer der vom Kreis betriebenen Kadaversammelstellen zwecks Entsorgung zu verbringen. Für jedes abgegebene Indikatortier wird vom Kreis eine Aufwandsentschädigung von 50 € ausgezahlt.
Formulare und Probenmaterial zum Abgeben von Indikatortieren und für die Monitoringproben erhalten Sie nach Rücksprache beim Veterinäramt.
Suchmaßnahmen
Drohnen- und hundegestützte Suchmaßnahmen nach Wildschweinkadavern werden in der Sperrzone I weiter fortgeführt, diese sind zu dulden.
Insbesondere rheinnahe Gebiete werden nach wie vor in enger Abstimmung mit dem Land abgesucht, da dort von einem erhöhten Risiko auch im Falle eines Neueintrags auszugehen ist.
Die Meldungen über die anstehenden Such-Maßnahmen ergehen weiterhin über den bekannten Verteiler an die Revierpächter.
Festzäune
Die ASP-Schutzzäune, vor allem der Festzaun entlang des Rheins und der weißen Zone bleibt bis auf Weiteres bestehen, Tore sind zu schließen.
Vermarktung
Wildschweine aus der Sperrzone I können nach negativem ASP-Ergebnis innerhalb der Sperrzone I und aus der Sperrzone heraus auf den bekannten Wegen (Verwendung im eigenen Haushalt, Abgabe an den Endverbraucher, Abgabe an einen Betrieb des Einzelhandels zur direkten Abgabe an den Endverbraucher oder Abgabe an einen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb) vermarktet werden.
Prämienauszahlung
Die Prämie von 120€ wird weiterhin in der neuen Sperrzone I ausgezahlt. Eine Auszahlung in den freien Gebieten findet nicht statt.
Bad Schwalbach, den 05.05.2026
Amtliche Tierärztin
Rheingau-Taunus-Kreis
Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach
Raum 3.201 (Eingang 3)
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Fon: +49 6124 510 688
Fax: +49 6124 510 685

