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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 104/2023 Fassadenförderprogramm

 

Fassadenförderprogramm der Hochschulstadt Geisenheim

Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunft Innenstadt“ des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bietet die Hochschulstadt Geisenheim das Fassadenförderprogramm an. Das kommunale Fassadenförderprogramm soll den Erhalt und die Förderung des eigenständigen Charakters im Ortskern der Hochschulstadt Geisenheim einschließlich der Bebauung der Haupteinfallstraßen dienen. Das Fassadenförderprogramm ist beschränkt auf einen abgegrenzten Geltungsbereich in der Geisenheimer Innenstadt und soll dortigen Eigentümern von Immobilien die Möglichkeit geben, für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude und an daran angeschlossene Hofflächen eine entsprechende Förderung zu beantragen. Die für eine Förderung zu beachtende Richtlinie kann zu den Öffnungszeiten der Verwaltung im Bauamt eingesehen werden sowie online auf der Webseite der Stadtverwaltung der Hochschulstadt www.geisenheim.de aufgerufen werden. 


Geisenheim, den 24.10.2023


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