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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 108/2022 Jahresablesung Wasserzähler

 

Ende November versendet die Hochschulstadt Geisenheim wieder Mitteilungen zur Übermittlung des Wasserzählerstandes.

 

Diese Mitteilungen werden jedoch nur noch an die Haushalte versendet, die noch über einen analogen Hauptwasserzähler oder einen gemeldeten Gartenwasserzähler verfügen.

 

Bei allen Haushalten ausschließlich mit einem digitalen Wasserzähler entfällt die Meldepflicht.

Die digitalen Zähler werden von den Stadtwerken Geisenheim automatisch zum 31.12.2022 erfasst. Hierzu erfolgt die automatische Ablesung innerhalb der ersten Woche im Jahr 2023.

 

Für alle Grundstücks- und Hauseigentümer mit einem analogen Zähler besteht die Meldepflicht weiterhin.

 

Dabei kann der Zählerstand des Haupt- und ggf. Gartenwasserzählers über einen Link auf der Homepage der Hochschulstadt Geisenheim (www.geisenheim.de) übermittelt werden.

 

Diese Online-Erfassung ist bis zum 31.12.2022 möglich. Hierfür werden das Kassenzeichen, die Zählernummer und der Zählerstand benötigt.

 

Sollte die digitale Übermittlung nicht möglich sein, kann auch die der Mitteilung beigefügte Antwortkarte genutzt werden. Um eine termingerechte Abrechnung zu gewährleisten, muss die Antwortkarte der Hochschulstadt Geisenheim jedoch schon bis zum 15.12.2022 vorliegen.

 

Nach den oben genannten Fristen eingehende Zählerstandmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Der Zählerstand wird dann geschätzt.

 

Das Steueramt der Hochschulstadt Geisenheim steht Ihnen für Fragen gerne telefonisch unter 06722/701 151 (Frau Kilian) zur Verfügung.

 

 

Geisenheim, den 8. November 2022


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