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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 105/2022 Beseitigung von Überhängen

 

Aus gegebener Veranlassung wird darum gebeten, dass im gesamten Stadtgebiet die während der zurückliegenden Vegetationsphase entstandenen Überhänge von Büschen, Sträuchern, Gräsern, Bäumen usw., die in den öffentlichen Verkehrsraum (Straße oder Bürgersteig) hineinragen, beseitigt bzw. bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

 

Diese Aufforderung richtet sich an alle Grundstückseigentümer, Pächter und dergleichen und zwar sowohl innerhalb der Ortschaften wie auch im Außenbereich in der Feldgemarkung.

 

Die Überhänge sind unverzüglich zu beseitigen, spätestens jedoch bis zum 30. November 2022.

 

Um entsprechende Beachtung gebeten.

 

7. November 2022

III/3-121-18


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