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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 95/2021 Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

 

Beschluss der Aufhebung des Bauungsplanes und

Bekanntmachung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 23.09.2021 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Waldstraße“ beschlossen.

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufhebung des Bebauungsplanes in Kraft.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Marienthal, links und rechts der Straße „Im Hähnchen“.

Der Geltungsbereich beinhaltet in der Gemarkung Geisenheim, in der Flur 40, folgende Flurstücke: 19/5, 16/8, 16/9, 16/10, 16/23, 16/38, 16/48, 16/108, 16/109, 16/111, 16/112, 16/113, 16/114, 16/121, 16/122, 16/123, 16/124, 16/137, 16/138, 16/150, 16/151, 16/153, 16/154, 16/156, 16/157, 16/158, 16/159, 16/160, 16/161, 16/162, 16/64, 16/66, 16/76, 16/83, 16/84, 16/85, 16/100, 16/101, 16/102, 16/103, 16/104, 16/105,16/106, 16/107, 16/163, 16/165, 16/166, 16/167, 16/168, 16/169, 16/170, 19/2, 19/4, 19/13, 19/14, 19/17, 16/7, 20/51, 19/6, 19/8, 35/9, 19/18, 19/20, 19/19, 16/43, 16/11, 16/78, 16/49, 16/92, 19/16, 16/62, 16/94, 16/155, 16/110,16/61, 16/63,16/65,16/68,16/70, 16/77, 16/79, 16/93, 16/149, 16/164 sowie die Flurstücke 18/5 teilweise, 25/12 teilweise, 35/10 teilweise und 20/51 teilweise.

 

Der Bebauungsplan „Waldstraße“ stammt aus dem Jahre 1970. Mit diesem Bebauungsplan wurde die rechtliche, technische und baugestalterische Grundlage für die bauliche Erweiterung des Ortteiles Marienthal geschaffen. Der gesamte Geltungsbereich ist nahezu vollständig bebaut, das Baugebiet wurde bebauungsplankonform umgesetzt. Die Ziele des Bebauungsplanes sind demnach erfüllt. Da der Bebauungsplan, in Teilen, Differenzen in Text und Zeichnung aufweist wird er nun im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit aufgehoben. Zukünftige Bauvorhaben werden nach Aufhebung des Bebauungsplanes nach dem § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) beurteilt.

 

Die Bebauungsplanaufhebungssatzung kann mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim, 1.Obergeschoß, Zimmer 305, während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr – 15:30 Uhr, sowie freitags von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan ist auch im Internet unter

www. geisenheim.de/rathaus-politik/verwaltung/bauamt/bebauungsplaene/ einsehbar.

 

Hinweis gemäß § 44BauGB:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Hinweis gemäß § 215 BauGB:

Unbeachtlich werden:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hochschulstadt Geisenheim geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen.

 

Der beigefügte Übersichtsplan soll dem besseren Verständnis der Bekanntmachung dienen. Er hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Plangebietes.

 

 

65366 Geisenheim, den 28.09.2021                                          

- FB IV/2-Fi-                                                                        

 

 



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