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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 19/2021 Baulandumlegung für das Baugebiet Bebauungsplan Nr. 7, "Auf der Heide", Geisenheim-Johannisberghier: Ordnungsnummer 41

 

Mit Bekanntmachung vom 29.06.1984 (Rheingau Echo, Geisenheimer Lindenblatt Nr. 26) wurde bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 11.01.1984 mit Ausnahme der Ordnungsnummer 41 sowie der Nachtrag I vom 01.02.1984 und der Nachtrag II vom 04.04.1984 am 25.06.1984 unanfechtbar geworden ist.

Nachdem nun der Widerspruch zur Ordnungsnummer 41 zurückgenommen wurde, wird hiermit bekannt gemacht, dass der gesamte Umlegungsplan einschließlich der Nachträge - einschließlich der Ordnungsnummer 41 - unanfechtbar geworden ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachung bei dem Magistrat der Stadt Geisenheim als Umlegungsstelle, Stadtbauamt, Winkeler Straße 46, 65366 Geisenheim, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

 

 

Geisenheim, den 4. März 2021


 



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