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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 52/2021 Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

 

Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Versuchsanlage“

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

 

     Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 05.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „PV Versuchsanlage“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Kernstadt im Außenbereich, nördlich der zur Hochschule gehörenden Hallen der Institute für Rebenzüchtung und Technik am Eibinger Weg. Der Geltungsbereich beinhaltet Teile des Flurstücks Nummer 5 innerhalb der Flur 42 und grenzt an die Wegeparzellen Flurstück 9 und 4 an.

Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Hochschule Geisenheim University beabsichtigt im Rahmen eines Forschungsprojektes die Infrastruktur einer neu anzupflanzenden Weinbergsfläche durch Überbauung mit einer PV Anlage zu erweitern. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.

 

Der Bebauungsplanentwurf mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) (BauGB) sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich liegen in der Zeit von


                       Freitag, dem 18.06.2021 bis einschl. Montag, dem 19.07.2021,

                        montags bis donnerstags   von              8.00 Uhr - 12.00 Uhr

                        und                                                    von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

                        sowie nach Terminvereinbarung                           - 19.00 Uhr

                        sowie freitags                                  von   8.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses zur Einsicht öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

a) Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

l     Mensch und seine Gesundheit: Bestandsbeschreibung und Auswirkungen der Planung

l     Pflanzen: Biotoptyperfassung und Untersuchung möglicher Vorkommen geschützen Pflanzenarten

l     Tiere: Potentioalerfassung mit Abschätzung möglicher Vorkommen streng oder besonders geschützter Arten

l     Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt

l     Boden und Wasserhaushalt: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt

l     Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima

l     Landschaft: Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild

l     Kultur- und sonstige Sachgüter: Kulturgüter sind nicht betroffen. Hinweis darauf, dass während der Erdarbeiten auf mögliche Bodendenkmäler zu achten ist

 

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu möglichen Wechsel- und Kumulationswirkungen, Ermittlung und Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

 

b) Umweltrelevante Stellungnahmen:

l       Rheingau-Taunus-Kreis (11.01.2021):

l       Regierungspräsidium Darmstadt (07.01.2021)

l       Stadtwerke Rüdesheim (26.02.2021)

 

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch auf der Internetseite der Hochschulstadt Geisenheim (www.geisenheim.de) und im Zentralen Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Das Büro gutschker & dongus GmbH, Hauptstraße 34, 55571 Odernheim ist mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragt. Sie willigen ein, dass die Hochschulstadt Geisenheim und das o.g. Büro Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß § 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Hochschulstadt Geisenheim und dem o.g. Büro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Hochschulstadt Geisenheim und dem o.g. Büro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten Verlangen."

"Bitte beachten Sie, dass der Besuch des Bauamtes der Hochschulstadt Geisenheim aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie eventuell Einschränkungen unterliegen kann. Dennoch ist eine ungehinderte Einsichtnahme in die Bebauungsplanunterlagen im Rahmen der oben genannten Zeiten möglich. Aus Schutzgründen könnte jedoch in den nächsten Wochen, je nach Entwicklung, um vorherige Terminvereinbarung gebeten werden.
Dabei kann grundsätzlich auch eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Zeiten vereinbart werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind."

Der beigefügte Übersichtsplan soll dem besseren Verständnis der Bekanntmachung dienen. Er hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Plangebietes.

 

 

 

65366 Geisenheim, den 08.06.2020


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