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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 3/2021 Verfügung des Bürgermeisters 


Zur weiteren Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus werden hiermit für den Bereich der Hochschulstadt Geisenheim folgende Maßnahmen angeordnet:

1.     

Folgende städtische Einrichtungen stellen ab Montag, 11. Januar 2021 den Betrieb ein und werden für den Publikumsverkehr geschlossen:

-       Kulturtreff „Die Scheune“

-       Stadtbücherei

-       Jugendzentren Geisenheim und Marienthal

-       Wohnberatung im ZEBRA

2.

Die Gebäude der Stadtverwaltung sowie des Eigenbetriebs Stadtwerke Geisenheim werden ab Montag, 11. Januar 2021 ebenso für den Publikumsverkehr geschlossen.

Die Bereiche der Stadtverwaltung bleiben besetzt und sind während der folgenden Zeiten telefonisch unter folgender Nummer zu erreichen: 06722-701 111

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

Schriftliche Anfragen können auch weiterhin auf dem Postweg eingesendet werden, ebenso wie Anfragen per E-Mail. Diese sind zu richten an: stadtverwaltung@geisenheim.de

 

Allgemeine Anfragen können darüber hinaus auch an die allgemeine Behördennummer gerichtet werden: 115

Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr

https://www.115.de

 

Diese Verfügung gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021.

Geisenheim, den 7. Januar 2021


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