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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 2/2021 Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn

Flurbereinigungsverfahren Lorch

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Zuteilung der Masselandgrundstücke gegen Geldausgleich

Im Flurbereinigungsverfahren Lorch soll das zur Abfindung der Beteiligten nicht benötigte Land (Masseland) durch Zuteilung gemäß § 54 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 - BGBl. I S. 546 in der jeweils geltenden Fassung, an Interessenten endgültig verwertet werden.

Diese öffentliche Bekanntmachung, das Verzeichnis der Masselandgrundstücke, eine Karte in der die Masselandgrundstücke eingetragen sind, sowie die Zuteilungsgrundsätze liegen vom 19.01.2021 bis zum 26.02.2021 im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Lorch im Rathaus, Markt 5 in 65391 Lorch (Öffnungszeiten: Beschränkungen wegen Corona beachten und erfragen unter: Tel.: 06726 18-0) zur Einsichtnahme aus. Ebenfalls können die Angebotsvordrucke dort nach Terminvereinbarung abgeholt werden.

Des Weiteren wird diese Bekanntmachung und das Verzeichnis der Masselandgrundstücke  in den Aushangkästen der Stadt Lorch ausgehangen. Im Glasbau vor dem Museum von Lorch (Rathaus - Anbau, Markt 5 in 65391 Lorch) hängt zudem eine Karte der Masselandgrundstücke.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Bekanntmachung, das Verzeichnis der Masselandgrundstücke mit Karte, die Zuteilungsgrundsätze sowie der Angebotsvordruck im Internet www.hvbg.hessen.de/f964 einzusehen und herunterzuladen sind.

Personen, die nicht über die Möglichkeit verfügen, den Angebotsvordruck bei der Stadt Lorch abzuholen oder im Internet herunterzuladen, können sich telefonisch zum Zwecke der Zusendung per Post an das Amt für Bodenmanagement Limburg wenden (Frau Weisbarth, Tel.: 06431 9105 6241).

Die Angebote sind schriftlich unter Verwendung des Angebotsvordruckes in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Masselandverwertung Lorch – nicht öffnen“ bis zum 01.03.2021 an das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, z.Hd. Frau Weisbarth, Berner Straße 11 in 65552 Limburg a. d. Lahn zu senden.

Die anschließende Landzuteilung erfolgt auf Grundlage der vom Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn unter Mitwirkung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft festgelegten Zuteilungsgrundsätze. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an.

Limburg, den 04.01.2021                                                                 

Im Auftrag

Gez. Albrecht (Verfahrensleiter)

 


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Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn

- Flurbereinigungsbehörde-
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Tel. 06431-9105-0, Fax 0611-327 605-600

E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de