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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 14/2021 Vereinfachte Umlegung für das Gebiet Gemarkung Geisenheim Flur 20,21, Freybergstraße/Brentanostraße 

 

Vereinfachte Umlegung für das Gebiet Gemarkung Geisenheim, Flur 20,21, Freybergstraße/Brentanostraße hier: 1. Änderung Bekanntmachung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit der Vereinfachten Umlegung gemäß § 83 Baugesetzbuch

Für die vereinfachte Umlegung im Gebiet "Freybergstraße/Brentanostraße Geisenheim" wird nach § 83 Abs, 1 BauGB, in der derzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht, dass der Beschluss des Magistrats vom 09.12.2020 zur 1. Änderung am 22.01.2021 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke eingewiesen (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Die Geldleistungen sind fällig.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachung bei dem Magistrat der Hochschulstadt Geisenheim als Umlegungsstelle, Bauamt, Winkeler Straße 46, 65366 Geisenheim, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

 

Geisenheim, den 25. Januar 2021


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