Kommunalwahl
Kommunalwahl
Bei der Kommunalwahl werden in der Hochschulstadt Geisenheim die Vertreterinnen und Vertreter für zwei städtische Gremien gewählt
- für die Stadtverordnetenversammlung
- für jeden der vier Ortsbezirke die Mitglieder des Ortsbeirates
Wie kommen die Namen auf den Stimmzettel
Bei den hessischen Kommunalwahlen am 15. März 2026 erhalten Wählerinnen und Wähler mehrere Stimmzettel – mit zahlreichen Namen darauf. Doch wie kommen diese Namen eigentlich auf den Wahlzettel?
Wahlvorschläge durch Parteien und Wählergruppen
Grundlage für die Eintragung auf dem Stimmzettel sind die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen im jeweiligen Wahlkreis. Sie entscheiden in einer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung darüber, welche Personen kandidieren und in welcher Reihenfolge sie gelistet werden. Dabei ist auch eine Kandidatur ohne Parteimitgliedschaft möglich – sofern die Partei oder Wählergruppe dies zulässt. Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Geisenheim darf jeder Wahlvorschlag bis zu 37 Personen enthalten, für die Ortsbeiratswahlen sind es je fünf Personen pro Wahlvorschlag.
Formale Einreichung und Fristen
Alle Wahlvorschläge müssen bis spätestens 5. Januar 2026 um 18.00 Uhr bei dem Gemeindewahlleiter eingereicht werden – inklusive aller erforderlichen Unterlagen. Dazu zählen unter anderem:
- Zustimmungserklärungen der Kandidatinnen und Kandidaten
- Wählbarkeitsbescheinigungen
- Niederschriften über die Aufstellungsversammlungen, unterschrieben durch die jeweilige Sitzungsleitung und die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge
Diese Unterlagen dienen dem Nachweis, dass die Kandidatenaufstellung demokratisch und formal korrekt erfolgt ist.
Zulassung und Reihenfolge auf dem Stimmzettel
Nach Vorprüfung durch den Wahlleiter und abschließender Prüfung durch den Wahlausschuss wird über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel ergibt sich nach einem klaren Schema: Zunächst werden Parteien und Wählergruppen nach dem Wahlergebnis der letzten Wahl geordnet, danach alphabetisch.
Anschließend erfolgt die Erstellung, Veröffentlichung und der Druck der Stimmzettel durch die Wahlleitung.
WAHLERGEBNIS
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
