Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
- Leistungsbeschreibung- Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen. - Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt. 
- Verfahrensablauf- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung
 
- Voraussetzungen- Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein: - der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. - In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen. 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen. 
- Rechtsgrundlage- Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich. 
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.