Stadtverwaltung Geisenheim
Öffnungszeiten
Montags - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Samstag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Zuständigkeiten
- Altenhilfe
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Bürgerberatung (Bürgerservice)
- Bürgerbeteiligung
- Bürgerinitiativen
- Entwässerungsgenehmigung
- Erstuntersuchung von Jugendlichen beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- Ferienangebote
- Flurneuordnung
- Gewalt gegen Frauen – Schutz und Beratung
- Gewerbegrundstücke kommunal
- Jugendarbeit / Jugendbildung
- Kinder- und Jugendschutz
- Kindertagesbetreuung
- Lebenspartnerschaft - Aufhebung
- Musikschule
- Nachlass
- Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Pass für Geringverdienende
- Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) / Landesseniorenvertretung
- Soziale Wohnraumförderung
- Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Vollstationäre Heimbetreuung für Pflegeversicherte beantragen
- Winterdienst / Räum- und Streupflicht
- Wirtschaftsförderung regional
- Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)