ordnungsamt
Bitte Bäume und Hecken zurückschneiden
Die Brut- und Setzzeit endet in den nächsten Wochen. Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar sind Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Pflanzen wieder ohne Einschränkungen gestattet.
Im Sommer erreichen uns häufig Hinweise, dass Hecken, Sträucher und Bäume aus Privatgrundstücken auf Geh- und Fußwege sowie Straßen hineinragen oder Verkehrszeichen bedecken. Daher bitten wir Sie, jetzt zu Schere oder Säge zu greifen.
Nach dem Straßengesetz gilt Folgendes:
- Das Freilichtprofil (Höhe) an Straßen beträgt 4,5 Meter. Alles, was darunter liegt, muss zurückgeschnitten werden.
- Fußwege müssen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern frei bleiben; Hecken, Sträucher und Äste müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
- An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für Kraftfahrer gewährleistet ist (höchstens 80 cm).
Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, bis zum 01. März entsprechende Rückschnittmaßnahmen vorzunehmen.
Tipp: Vor dem Schneiden nach Nestern suchen. Dadurch tragen Sie dazu bei, dass weder Mensch noch Tier im Sommer unnötig beeinträchtigt wird.
Hinweis zu Öffnungszeiten Wertstoffhof:
Geisenheim, 14. September 2026
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister

