Nutzung von Feldwegen
Die Nutzung von Feldwegen ist für viele Landwirte, Winzer und Gartenbesitzer von großer Bedeutung. Doch nicht jeder darf diese Wege befahren. In den letzten Wochen gab es vermehrt Rückfragen und auch Beschwerden über die unbefugte Nutzung von Feldwegen. Um Missverständnisse auszuräumen, möchten wir auf die geltenden Regelungen hinweisen.
Feldwege sind in der Regel nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anlieger (z.B. Gartenbesitzer) vorgesehen. Die unbefugte Nutzung von Feldwegen kann nicht nur zu Schäden an der Infrastruktur führen, sondern auch die Sicherheit der landwirtschaftlichen und sonstigen Verkehrsteilnehmer gefährden. Insbesondere aktuell sind viele landwirtschaftliche Maschinen auf den Wegen unterwegs. Um Unfälle zu vermeiden, appellieren wir an alle Verkehrsteilnehmer, die geltenden Regelungen zu respektieren und die Feldwege nur dann zu befahren, wenn dies ausdrücklich gestattet ist.
Darüber hinaus schädigt das Fahren auf unbefugten Wegen die Natur und kann zu Erosion sowie anderen Umweltschäden führen. Der Schutz unserer Landschaft und der Erhalt der Biodiversität sind uns ein wichtiges Anliegen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, sich an die geltenden Regelungen zu halten.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass nach Fertigstellung des Kreisels in Rüdesheim am Rhein die Nutzung der provisorischen Umleitungsstrecke über die Rebenwegsiedlung nicht weiter gestattet ist. Die Stadtverwaltung Geisenheim bedankt sich ausdrücklich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern der Rebenwegsiedlung für ihr geduldiges Mitwirken und ihre aufgebrachte Toleranz.
Geisenheim, 22. Juni 2026

