Pile of old newspapers and magazines

Pressemeldungen

aus Geisenheim

Forstamt Rüdesheim

Hohe Waldbrandgefahr: Feuer und offenes Licht im Wald und in Waldnähe untersagt


Forstamt Rüdesheim weist auf die aktuell geltende Alarmstufe A hin

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen besteht in Hessen weiterhin eine hohe Waldbrandgefahr. Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) hat deshalb am 3. August 2026 die Alarmstufe A – hohe Waldbrandgefahr – für alle Landesteile Hessens ausgerufen. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.

Für den Zuständigkeitsbereich des Forstamts Rüdesheim bedeutet dies: Bis zur Aufhebung der Alarmstufe A ist es im Wald und in einem Abstand von 100 Metern zum Waldrand verboten, Feuer anzuzünden oder zu unterhalten sowie offenes Licht zu verwenden.

Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Feuer in behördlich genehmigten Anlagen. Davon betroffen sind insbesondere öffentliche Grillstellen im Wald oder in weniger als 100 Metern Entfernung zum Waldrand. Auch eine bestehende bau- oder gewerberechtliche Genehmigung hebt das Verbot während der Alarmstufe A nicht auf.

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sind ebenfalls gefordert

Nach § 8 Abs. 1 des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) sind Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer verpflichtet, ihren Wald angemessen vor Schäden durch tierische und pflanzliche Schädlinge, Naturereignisse und Feuer zu schützen. Dazu gehören auch vorbeugende Maßnahmen.

Die Forstbehörden sind nach § 8 Abs. 2 HWaldG zudem verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Gefahren für den Wald abzuwehren.

Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, die entsprechende Vorkehrungen auf ihren Flächen bislang noch nicht getroffen haben, sind daher aufgefordert, diese nun umzusetzen. Außerdem ist sicherzustellen, dass Nutzerinnen und Nutzer der jeweiligen Flächen über das geltende Feuerverbot in geeigneter Weise informiert werden.

Das Forstamt Rüdesheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regelungen konsequent einzuhalten. Gerade bei der derzeitigen Witterung können bereits kleinste Zündquellen einen Waldbrand auslösen.

Das Feuerverbot gilt, bis das HMLU die Alarmstufe A wieder aufhebt.


 

Geisenheim, 10. August 2026

DER MAGISTRAT

 

 

 

Christian Aßmann

Bürgermeister


Keine Mitarbeitende gefunden.