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Pressemeldungen

aus Geisenheim

bauamt

Stellungnahme zur ärztlichen Versorgung 


Im Juni 2026 wurde eine Petition mit dem Ziel gestartet, den Erhalt der örtlichen Hausarztpraxis in Geisenheim zu unterstützen. Im Zusammenhang mit dieser Petition wurde unter anderem die Behauptung aufgestellt, der betreffende Arzt habe keine eigene Praxis eröffnen können, weil zuständige Behörden ihn daran gehindert hätten, seine Tätigkeit am Standort fortzusetzen.

In der Bevölkerung hat sich inzwischen teilweise die Auffassung verbreitet, die Verwaltung der Hochschulstadt Geisenheim habe aufgrund von Vorgaben hinsichtlich der erforderlichen Stellplätze die Erteilung einer Baugenehmigung verhindert. Diese Darstellung entspricht jedoch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.

Die Hochschulstadt Geisenheim hat die beantragte Nutzungsänderung von Beginn an konstruktiv begleitet und stand hierzu in einem engen und regelmäßigen Austausch mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises. Ziel dieses Austauschs war es, die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Genehmigung der beantragten Nutzungsänderung zu schaffen und damit die Fortführung der ärztlichen Versorgung zu unterstützen. Dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Hochschulstadt Geisenheim nicht die zuständige Genehmigungsbehörde für das baurechtliche Verfahren ist und daher keine Entscheidung über die Erteilung oder Versagung einer Baugenehmigung trifft. Die Entscheidung über die Genehmigung obliegt ausschließlich der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Auch diese ist sich der zunehmenden Herausforderungen bei der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung – insbesondere im ländlichen Raum – bewusst und verfolgt das Ziel, bestehende Arztpraxen nach Möglichkeit zu erhalten. Genehmigungen werden erteilt, sofern die gesetzlichen und baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Im vorliegenden Fall wurde die beantragte Genehmigung zur Nutzungsänderung eines Wohnhauses zur Arztpraxis positiv beschieden. Damit lagen die baurechtlichen Voraussetzungen für die genehmigten Umbaumaßnahmen vor. Aus welchen Gründen der Hausarzt anschließend von der Umsetzung der genehmigten Maßnahmen Abstand genommen und seine Praxis geschlossen hat, ist der Hochschulstadt Geisenheim nicht bekannt.

„Ich bedauere den Verlust der Hausarztpraxis und die damit verbundenen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig ist es mir wichtig, die tatsächlichen Abläufe des Genehmigungsverfahrens transparent darzustellen und unzutreffenden Darstellungen entgegenzutreten.“ so Bürgermeister Christian Aßmann.

 

 

 

 

Geisenheim, 6. August 2026


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