Amtliche Bekanntmachung
AB 115/2026 Herstellung der Verkehrsanlage „Pflänzer I (Bergstraße, Marienstraße, Taunusstraße)“
Herstellung der Verkehrsanlage „Pflänzer I (Bergstraße, Marienstraße, Taunusstraße)“
Der Um- und Ausbau der Verkehrsanlage Bergstraße (südlicher Teil zwischen Klausstraße und Marienstraße), Bergstraße (nördlicher Teil ab Marienstraße), Marienstraße und Taunusstraße ist fertig gestellt.
Die Kosten sind wie folgt:
beitragsfähiger Aufwand 529.536,55 €
abzüglich städtischer Anteil ./. 317.721,93 €
umlagefähiger Aufwand 211.814,62 €
Die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes richtet sich nach den Bestimmungen der Straßenbeitragssatzung der Hochschulstadt Geisenheim vom 11. Juli 2013 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 6. Seotember 2018. Beitragspflichtig sind die Eigentümer der durch die jeweilige Verkehrsanlage erschlossenen Grundstücke.
Die Verteilung der Gesamtkosten verteilt sich auf die einzelnen Bauabschnitte wie folgt:
| Bergstraße | Marienstraße | Taunusstraße |
beitragsfähiger Aufwand | 235.818,16 € | 105.259,84 € | 188.458,55 € |
abzgl. städt. Anteil | 141.490,90 € | 63.155,90 € | 113.075,13 € |
umlagefähiger Aufwand | 94.327,26 € | 42.103,94 € | 75.383,42 € |
Den Beitragspflichtigen werden die entsprechenden Beitragsbescheide in den nächsten Tagen bekanntgegeben.
Die Beitragsunterlagen können ab Montag, 19. Oktober 2026, im Bauamt, Winkeler Straße 46, nach vorheriger Terminvereinbarung angesehen werden.
Geisenheim, den 7. Oktober 2026
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister
