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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 115/2026   Herstellung der Verkehrsanlage „Pflänzer I (Bergstraße, Marienstraße, Taunusstraße)“

 

Herstellung der Verkehrsanlage „Pflänzer I (Bergstraße, Marienstraße, Taunusstraße)“


Der Um- und Ausbau der Verkehrsanlage Bergstraße (südlicher Teil zwischen Klausstraße und Marienstraße), Bergstraße (nördlicher Teil ab Marienstraße), Marienstraße und Taunusstraße ist fertig gestellt.

 

Die Kosten sind wie folgt:

beitragsfähiger Aufwand                                                                                   529.536,55 €

abzüglich städtischer Anteil                                                                                     ./. 317.721,93 €

umlagefähiger Aufwand                                                                                    211.814,62 €

 

Die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes richtet sich nach den Bestimmungen der Straßenbeitragssatzung der Hochschulstadt Geisenheim vom 11. Juli 2013 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 6. Seotember 2018. Beitragspflichtig sind die Eigentümer der durch die jeweilige Verkehrsanlage erschlossenen Grundstücke.

 

Die Verteilung der Gesamtkosten verteilt sich auf die einzelnen Bauabschnitte wie folgt:

 

 

Bergstraße

Marienstraße

Taunusstraße

beitragsfähiger Aufwand

235.818,16 €

105.259,84 €

188.458,55 €

abzgl. städt. Anteil

141.490,90 €

63.155,90 €

113.075,13 €

umlagefähiger Aufwand

94.327,26 €

42.103,94 €

75.383,42 €

 

 

Den Beitragspflichtigen werden die entsprechenden Beitragsbescheide in den nächsten Tagen bekanntgegeben.

Die Beitragsunterlagen können ab Montag, 19. Oktober 2026, im Bauamt, Winkeler Straße 46, nach vorheriger Terminvereinbarung angesehen werden.

 

 

 

Geisenheim, den 7. Oktober 2026

 

DER MAGISTRAT

 

 

 

Christian Aßmann

Bürgermeister

 

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