Amtliche Bekanntmachung
AB 71/2026 Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim, Marienthal
Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim, Marienthal
Bebauungsplan „Baugebiet Hähnchen“, 2. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 13. Mai 2026 die Aufstellung und Offenlage des o.g. Bebauungsplans beschlossen.
Ziel der Planung ist es, für den im Plangebiet ansässigen Gewerbebetrieb eine bauliche Erweiterungsoption zu schaffen und damit eine langfristige Sicherung des Standortes zu ermöglichen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich während der untengenannten Frist im Amt für Planen und Umwelt der Hochschulstadt Geisenheim über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen wird.
Der Entwurf des Bebauungsplans inkl. der textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Hochschulstadt Geisenheim https://www.geisenheim.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Aktuelles/ Offenlagen Bauleitplanverfahren (https://www.geisenheim.de/rathaus-politik/aktuelles/bauleitplanverfahren/) und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung. hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i während der gesamten Veröffentlichungsfrist von
Montag, dem 08.06.2026 - einschl. Freitag, dem 10.07.2026
einsehbar und können heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist an nicola.fischer-quasten@geisenheim.de gesendet werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen im Fachbereich Bauen und Umwelt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses, 65366 Geisenheim zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die ausgelegten Unterlagen können montags bis donnerstags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung - 19.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr- 12.00 Uhr eingesehen werden. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung gegenüber der Hochschulstadt Geisenheim abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Hochschulstadt Geisenheim hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.
Geisenheim, den 26.Mai 2026
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister
