Amtliche Bekanntmachung
AB 70/2026 Nachberufung Stadtverordnetenversammlung
Feststellung des Ausscheidens und des Nachrückens in der Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim
Herr Philipp Schumann, ist mit Ablauf des 19. Mai 2026 als Vertreter der Freien Demokratischen Partei (FDP) aus der Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim durch Verzicht ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Dr. med. dent. Edgar Spörlein, als Ersatzperson der Freien Demokratischen Partei (FDP) in die Stadtverordnetenversammlung einrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Hochschulstadt Geisenheim)
- der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter Patrick Kirschner, in Rüdesheimer Straße 48, 65366 Geisenheim schriftlich oder zur Niederschrift (Dienststelle: Winkeler Straße 132) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Geisenheim, den 20. Mai 2026
Der Gemeindewahlleiter
Patrick Kirschner
