Amtliche Bekanntmachung
AB 66/2026 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Hochschulstadt Geisenheim vom 20. September 2012
4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Hochschulstadt Geisenheim vom 20. September 2012
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2026 (GVBI. 2026 Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim am 13. Mai 2026 folgende 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Hochschulstadt Geisenheim beschlossen.
Artikel 1
§ 3 Vorsitz in der Stadtverordnetenversammlung
erhält folgende Fassung:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzende/n und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf 6 festgelegt.
Artikel 2
Diese 4. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Alle übrigen Paragraphen der Hauptsatzung der Hochschulstadt Geisenheim bleiben unverändert bestehen.
Geisenheim, den 21.05.2026
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister
