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Amtliche Bekanntmachungen

der Hochschulstadt Geisenheim

Amtliche Bekanntmachung

AB 26/2026 Offenlage Bebauungsplan Hotel am Rheingau Bad

 

Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim

Bebauungsplan „Hotel am Rheingau Bad“

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 05.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hotel am Rheingau Bad“ beschlossen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Bereich des Rheingau Bades die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Hotels geschaffen werden.

 

Der Geltungsbereich des Plangebiets liegt nördlich des Bades und beinhaltet die Flurstücke 111/2 tlw. und 109/5 tlw., der Flur 24, Gemarkung Geisenheim.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Alle Planunterlagen werden in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Hochschulstadt Geisenheim https://www.geisenheim.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Aktuelles/ Offenlagen Bauleitplanverfahren (https://www.geisenheim.de/rathaus-politik/aktuelles/bauleitplanverfahren/) und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an nicola.fischer-quasten@geisenheim.de gesendet werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans inkl. der textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung liegen in der Zeit von

 

Montag, dem 23.03.2026 - einschl. Donnerstag, dem 30.04.2026

 

montags bis donnerstags        von 8.00 Uhr – 12:00 Uhr

                        und                         von 14.00 Uhr – 16:00 Uhr

                        sowie nach Terminvereinbarung  - 19:00 Uhr

                        sowie freitags      von   8.00 Uhr- 12:00 Uhr

 

im Fachbereich Bauen und Umwelt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses zur Einsicht öffentlich aus.

 

Die Hochschulstadt Geisenheim hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.


Geisenheim, den 6. März 2026

DER MAGISTRAT 

 

Christian Aßmann

Bürgermeister

 

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