Amtliche Bekanntmachung
AB 26/2026 Offenlage Bebauungsplan Hotel am Rheingau Bad
Bauleitplanung der Hochschulstadt Geisenheim
Bebauungsplan „Hotel am Rheingau Bad“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat in ihrer Sitzung am 05.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hotel am Rheingau Bad“ beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Bereich des Rheingau Bades die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Hotels geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Plangebiets liegt nördlich des Bades und beinhaltet die Flurstücke 111/2 tlw. und 109/5 tlw., der Flur 24, Gemarkung Geisenheim.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich während der unten genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Alle Planunterlagen werden in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Hochschulstadt Geisenheim https://www.geisenheim.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Aktuelles/ Offenlagen Bauleitplanverfahren (https://www.geisenheim.de/rathaus-politik/aktuelles/bauleitplanverfahren/) und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an nicola.fischer-quasten@geisenheim.de gesendet werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans inkl. der textlichen Festsetzungen und der zugehörigen Begründung liegen in der Zeit von
Montag, dem 23.03.2026 - einschl. Donnerstag, dem 30.04.2026
montags bis donnerstags von 8.00 Uhr – 12:00 Uhr
und von 14.00 Uhr – 16:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung - 19:00 Uhr
sowie freitags von 8.00 Uhr- 12:00 Uhr
im Fachbereich Bauen und Umwelt der Hochschulstadt Geisenheim, Winkeler Straße 46, im Bürgerflur des 1. Obergeschosses zur Einsicht öffentlich aus.
Die Hochschulstadt Geisenheim hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.
Geisenheim, den 6. März 2026
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister

