Amtliche Bekanntmachung
AB 82/2026 Jahresabschluss 2024 der Hochschulstadt Geisenheim
Jahresabschluss 2024 der Hochschulstadt Geisenheim
I. Behandlung der Jahresergebnisse
Aufgrund des § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026 den Jahresabschluss 2024 der Hochschulstadt Geisenheim beraten und beschlossen:
Jahresabschluss 2024
Die Stadtverordnetenversammlung hat von dem Ergebnis der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zustimmend Kenntnis genommen und stellt den Jahresabschluss 2024 fest.
Das Jahr 2024 schließt mit einem Gesamtüberschuss von 916.974,28 Euro ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von 911.372,60 Euro und das außerordentliche Ergebnis einen Überschuss von 5.601,68 Euro aus.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 911.372,60 Euro wird gemäß § 23 GemHVO als Zuführung zur „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ gebucht.
Der Überschuss aus dem außerordentlichem Ergebnis 2024 in Höhe von 5.601,68 Euro wird ebenfalls gemäß § 23 GemHVO als Zuführung zur „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ gebucht.
Die entsprechenden Buchungen wurden im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 vorgenommen.
Dem Magistrat wird für das abgeschlossene Haushaltsjahr Entlastung erteilt.
II. Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer
„Die einzelnen Feststellungen zu den Ergebnissen der Prüfung des Jahresabschlusses haben wir in den nachfolgenden Kapiteln 3.1 Einhaltung des Haushaltsplans (§ 128 (1) Nr. 1 HGO, 3.2 Ordnungsgemäße Führung der Haushaltswirtschaft (§ 128 (1) Nr. 2 und 3 HGO) und 3.3 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung (§ 128 (1) Nr. 4 bis 6 HGO) dargestellt. Die Einzelfeststellungen zu unseren weiteren Prüfungsaufgaben sind in Kapitel 4 dargestellt. Daraus ergeben sich folgende zusammenfassende Prüfungsfeststellungen:
Prüfungsfeststellungen:
Wir stellen fest, dass:
- der Haushaltsplan der Hochschulstadt Geisenheim im Wesentlichen eingehalten wurde.
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt waren.
- bei den Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde.
- die Anlagen zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind,
- die Jahresabschlüsse nach § 112 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hochschulstadt Geisenheim darstellen.
- die Berichte nach § 112 eine zutreffende Vorstellung der Lage der Hochschulstadt Geisenheim vermitteln.
- Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen keine Verstöße gegen das Gebot der Zweckmäßig und Wirtschaftlichkeit festzustellen waren.
Revision Bad Schwalbach, 29. Mai 2026
des Rheingau-Taunus-Kreises
gez. Demirbilek gez. Brömser
Revisor Leitung Revision
III. Bekanntmachung
Der o. g. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Behandlung des Jahresergebnisses 2024 der Hochschulstadt Geisenheim sowie des Bestätigungsvermerks der Abschlussprüfer werden hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht.
IV. Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2024
der Hochschulstadt Geisenheim
Der Jahresabschluss 2024 der Hochschulstadt Geisenheim wird gemäß § 114 Absatz 2 HGO für die Zeit von einem Jahr öffentlich zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Hochschulstadt Geisenheim (www.geisenheim.de) veröffentlicht.
Geisenheim, den 29. Juni 2026
DER MAGISTRAT
Christian Aßmann
Bürgermeister
